Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS

Das Rasse- und Siedlungshauptamt (RuSHA) der SS, das in der Hedemannstraße 23/24 residierte, ist heute viel weniger bekannt und untersucht als andere Einrichtungen der SS. Es wurde von Heinrich Himmler am 1. Januar 1932 im „Rasseamt“ gegründet und entwickelte sich bald zu einem Hauptamt.[1] Dabei nahm das Amt eine Schlüsselposition in der Volkstums- und Expansionspolitik des NS-Regimes ein: Seine „Experten“ bestimmten den „Rassewert“ der lokalen Bevölkerung, der wiederum als Grundlage für die von Adolf Hitler geforderte ethnische Neuordnung der besetzten Ostgebiete fungierte.[2] Zusammen mit dem „Reichskommissariat für die Festigung deutschen Volkstums“ und im Rahmen des expansionistischen „Generalplans Ost“ bildete das RuSHA die „organisatorische Keimzelle eines künftigen großgermanischen Reiches unter nationalsozialistischer Herrschaft“[3]. Dabei kann die Politik der Aneignung, Umsiedlung und Vernichtung in einem kolonialen Kontext als eine extreme Variante von kontinentaler Germanisierung betrachtet werden.

Das RuSHA, das nach der Gründung zunächst für die rassische Untersuchung und Auslese der SS-Anwärter und ihrer Angehörigen zuständig war, avancierte im weiteren Kriegsverlauf zu einer zentralen „Koordinierungsstelle der SS-Siedlungs- und Rassenpolitik“ und die Bedeutung des Amtes stieg äquivalent zu der fortschreitenden Annektierung der östlichen Territorien.[4] Nach Einfall der deutschen Wehrmacht in Polen und der Sowjetunion bewerteten etwa 500 sogenannte „Rasseexperten“ des RuSHAs die örtliche Bevölkerung anhand einer eigens hierfür entwickelten „Rasseformel“. Es handelte sich um eine Vier-Stufen-Skala, die zwischen „eindeutschungsfähig“ und „asozial“ differenzierte,[5] aber auch in vier Wertungsstufen von „nordisch“ bis „ostisch“ einteilte.[6] Als Grundlage dienten Messungen des Erscheinungsbildes der Personen.

Die körperlichen Merkmale wurden anhand eines Zahlen-Systems evaluiert (neun für Idealgestalt bis eins für Missgestalt), die wiederum Buchstaben zugeteilt wurden (a für rein nordisch bis e für fremdblütig).[7] Verwaltet wurde dieses Prozedere mit der von Hermann Hollerith entwickelten und damals hochmodernen Lochkarten-Technologie. Angelehnt war dieses System an die Lehren von Hans F. K. Günther („Rasse-Günther“), der mit seiner „Rassenkunde des deutschen Volkes“ bereits im Jahre 1922 den Bezugspunkt lieferte. Er publizierte zahlreiche anthropologische Studien über die Merkmale und Charakteristika der nordischen „Herrenrasse“[8], war in der Zwischenkriegszeit ein vielgelesener Autor und wurde 1935 ordentlicher Professor für „Rassenkunde“, Völkerbiologie und ländliche Soziologie an der Universität Berlin.

In Zusammenarbeit mit dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) und dem Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (RKF) erarbeitete das RuSHA die im Oktober 1939 offiziell eingeführte „Deutsche Volksliste“ (DVL), die neben der Volkszugehörigkeit eben auch den „Rassewert“ festlegte.[9] Diese Musterung, die zur „Eindeutschung der Gutrassigen“ oder zur „Aussiedlung des Völkerbreis“ führen sollte[10], wurde offiziell als „Durchschleusung“ bezeichnet und hatte die komplette Neuordnung der zu kolonisierenden Ostgebiete zum Ziel.[11] Neben der „Musterung“ betrieb das Amt auch die Ansiedlung von SS-Angehörigen in landwirtschaftlichen Betrieben in den annektierten Ostgebieten und die gewaltsame Umsiedlung der Bevölkerung – getreu den durch Richard Walther Darré geprägten symbolischen Begriff von „Blut und Boden“.[12] Der Agrarpolitiker Darré war bis 1938 auch Chef des RuSHAs. Als er zurücktrat, wurde er ersetzt durch den Stabsführer des SS-Oberabschnittes Nordwest und SS-Gruppenführer Günther Pancke.

Die Einstufung in die Kategorie „fremdvölkisch“ und „asozial“ bedeutete für die betroffenen Personen nach der Besetzung Polens zugleich die Zwangsumsiedlung in das sogenannte Generalgouvernement, das als Reservat für „rassisch“ negativ bewertete Polen wie auch als Reservoir für Zwangsarbeiter fungierte. Besonders streng gingen die Experten des RuSHAs bei der „Rassenauslese“ gegen Personen jüdischer Herkunft vor, die als Antipoden der „arischen Rasse“ und als „rassisch minderwertig“ kategorisiert wurden.[13] Nach diesem Schema wurden bereits bis Ende 1940 eine halbe Millionen Menschen zwangsumgesiedelt. Das sollte einen erneuten Verlust der polnischen Kolonialgebiete wie 1919 (Vertrag von Versailles) verhindern und den Plan eines „großgermanischen Reiches“ konsolidieren.[14] Das DVL-Verfahren war bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges das umfangreichste Germanisierungsprojekt aller Zeiten und kategorisierte etwa 2,9 Millionen Menschen in  „Rasse“-Kategorien.[15] Die „Selektion“ in den besetzten Gebieten erreichte unter der Führung von Otto Hofmann, der von 1941 bis 1943 das RuSHA leitete und ein überzeugter Antisemit und Rassist war, die extremsten Ausmaße. Für die jüdische Bevölkerung bedeutete die Kategorisierung zumeist das Todesurteil.

Das Denken der Nationalsozialisten in Kategorien von „Rasse“ hatte seine Bezüge in der zunehmenden Beschäftigung mit Erbbiologie und „Rassenhygiene“ – der sogenannten Eugenik – in der Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit in ganz Europa am Ende des 19. Jahrhunderts. Zugleich wurden zunehmend darwinistische Lehren auf die Gesellschaft übertragen.[16] Diese Konzepte wurden bereits im Kolonialismus aufgegriffen: Die unterdrückten Einheimischen wurden beforscht, um das Konzept der „Rasse“ wissenschaftlich zu begründen und das Konzept wiederum diente dazu, die Unterdrückung der Einheimischen zu legitimieren. Zudem wurden solche Denkmuster von der völkischen Bewegung kanalisiert und fanden bei einer völkisch-national orientierten Bevölkerung flächendeckend Zuspruch.[17]

Der Begriff Eugenik wurde maßgeblich geprägt von Francis Galton – Afrikareisender, Intelligenzforscher und maßgeblicher Entwickler von noch heute in der Psychologie verwendeter statistischer Verfahren. Er forderte eine „Verbesserung der Eigenschaften“ des Menschen durch die Verhinderung von Erbkrankheiten und durch „Reinhaltung der Rasse“.[18] Zu den deutschen Pionieren der eugenischen „Rassenlehre“ im Nationalsozialismus gehörten der Arzt Alfred Ploetz, der den Begriff „Rassenhygiene“ prägte, 1905 die Deutsche Gesellschaft für Rassehygiene gründete und neben dem bereits erwähnten Günther ab 1933 im Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik saß, sowie die Mediziner Eugen Fischer und Fritz Lenz, die beide führende Positionen am Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik in Berlin bekleideten. Die beiden Letzteren verfassten bereits 1921 zusammen mit Erwin Bauer ein für die „Rasse“-Vorstellungen der Nationalsozialisten nach 1933 prägendes Werk: „Menschliche Erblehre und Rassenhygiene“.[19] Mit der im Jahre 1933 publizierten Schrift „Rasse als Wertprinzip“ bot der jüngere Lenz dem Regime ein scheinbar wissenschaftliches Fundament für die „Ausmerze von lebensunwerten Personen“ an und trug dadurch maßgeblich zur Vorbereitung und wissenschaftlichen Legitimierung des Völkermordes bei.[20]

Eugen Fischer war zudem mit Forschungen im Deutsch-Südwestafrika in Erscheinung getreten; er hatte eine Studie über die sogenannten Baster in Deutsch-Südwestafrika publiziert. Die Baster waren aus der Mischung zwischen europäischen Männern und Nama-Frauen in der Kapregion hervorgegangen und stellten eine mit dem Deutschen Reich verbündete ethnische Gruppe dar. Fischer untersuchte die von ihm als „Rehobother Bastards“ bezeichnete Gruppe im Rahmen des „Bastardisierungsproblems“ und kam zu dem Ergebnis, dass diese „Mischungen“ Anzeichen von Degeneration aufwiesen, die er aber auf eher soziale Faktoren zurückführte.[21]

In Hitlers Propagandaschrift „Mein Kampf“ wird die „Bastardisierung“ zu einer Hauptgefahr für die Menschheit, der Einhalt geboten werden muss. In dem Abschnitt „Völkischer Staat und Rassenhygiene“ zeigt sich Hitler direkt inspiriert von den Werken der Eugeniker. Auch das expansionistische Streben wird in diesen Kontext gestellt: Der Staat dürfe die „Besiedlung gewonnener Neuländer“ nicht dem Zufall überlassen, „eigens gebildete Rassekommissionen“ müssten „Siedlungsatteste“ ausstellen: „So können allmählich Randkolonien begründet werden, deren Bewohner ausschließlich deren Träger höchster Rassenreinheit und damit höchster Rassetüchtigkeit sind.“[22] Hier werden Aufgaben des RuSHAs im Rahmen eines assimilativen Kolonialisierungsprozesses beschrieben. Die wissenschaftliche Tätigkeit, die eine Verbindung zwischen dem überseeischen und dem nationalsozialistischen Kolonisationsprojekt bildete, sorgte für die scheinbar rationale Absicherung der „Rasse“-Ideen von „Aufartung, Auslese, Rassenreinheit und Rassenschande“ und damit auch für eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung.[23]

Neben dem „Rasse- und Siedlungshauptamt“ der SS befassten sich weitere Ämter der NSDAP mit den ideologischen Kernpunkten der „Rassenreinheit“ und den Plänen der kontinentalen Germanisierung. Das „Rassenpolitische Amt“ (RPA) der NSDAP veröffentlichte unter dem „Rassenhygieniker“ und Nazi-Politiker Walter Groß verschiedene Schulungsmaterialien zum Diskurs des „Rasse“-Begriffes und entsprechender Ordnungsschemata für die Parteidienststellen. Im Gegensatz zum RuSHA konnte sich das RPA jedoch nicht in die praktischen „Musterungen“ der besetzten Gebiete einschalten und die Kernkompetenzen lagen ausschließlich in der parteiischen „Aufklärung“.[24]

Zweifellos lassen sich gewisse Verbindungslinien zwischen der überseeischen Kolonialherrschaft und der nationalsozialistischen Herrschaft in den östlichen Gebieten ziehen.[25] Die Gewinnung von neuem „Lebensraum im Osten“ durch Zwangsumsiedlung, Vertreibung und Ermordung der Zivilbevölkerung wurde vom NS-Regime allerdings nicht als „Kulturmission“ verstanden, sondern als eugenische Aneignung und Absonderung.[26] Obwohl eine enge Verbindung zwischen Herrschaftsanspruch und Gewaltausübung, Expansion und Ausbeutung besteht, markiert diese Vorgehensweise auch einen maßgeblichen Unterschied.[27] Auch wenn in der Forschung der koloniale Charakter der nationalsozialistischen Osterweiterung kontrovers diskutiert wird, lassen sich Kontinuitäten in der „Rassenkunde“ und der Eugenik zwischen dem Kolonialismus und der NS-Herrschaft im Osten feststellen.[28] Ob die „Rasseexperten“ des RuSHAs allerdings von den ideologischen Konzepten des Kolonialismus in Übersee beeinflusst worden waren und ob sie eugenische Kolonialpolitiken erweiterten und fortführten, lässt sich zur Zeit kaum abschließend beantworten. Das Konzept der „Rasse“ war sowohl im Kolonialismus als auch bei den Nationalsozialisten grundlegend für die Legitimierung der gewaltsamen Enteignung und Unterdrückung der einheimischen Bevölkerung.

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Sina Knopf

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Zitieren des Artikels

Sina Knopf: Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS. In: Kolonialismus begegnen. Dezentrale Perspektiven auf die Berliner Stadtgeschichte. URL: https://kolonialismus-begegnen.de/geschichten/das-rasse-und-siedlungshauptamt-der-ss/ (03.03.2025).

Literatur & Quellen

[1] Benz, Werner (Hg.), Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart. Bd. 5, Berlin 2012, S. 506.

[2] Vgl. ebd., S. 506.

[3] zitiert nach Michael Wildt, Rezension von Isabel Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neurodnung Europas. Deutschlandfunk, 07.07.2003. URL: https://www.deutschlandfunk.de/isabel-heinemann-rasse-siedlung-deutsches-blut-das-rasse-100.html [Abruf: 21. Juli 2021]

[4] Heinemann, Isabel, „Otto Hofmann und das Rasse- und Siedlungshauptamt. Die „Lösung der Judenfrage“ als Element der rassenpolitischen Neuordnung Europas“, in: Kampe, Norbert / Klein, Peter (Hg.), Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Dokumente Forschungsstand Kontroversen, Köln / Weimar / Wien 2013, S. 323-340, hier S. 327.

[5] Vgl. Benz, Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart. Berlin 2012, Bd. 5, S. 506; Heinemann, Otto Hofmann und das Rasse- und Siedlungshauptamt. Die „Lösung der Judenfrage“ als Element der rassenpolitischen Neuordnung Europas, S. 327f.

[6] Vgl. Pringle, Heather, The Masterplan. Himmler’s Scholars and the Holocaust, New York 2006, S. 41; Döring, Stephan, Die Umsiedlung der Wolhyniendeutschen in den Jahren 1939 bis 1940, in: Niehuss, Merith (Hg.), Militärhistorischen Untersuchungen. Bd. 3, München 2000, S. 215.

[7] Vgl. ebd., S. 216.

[8] Vgl. Pringle, The Masterplan. Himmler’s Scholars and the Holocaust, S. 41; Rickmann, Anahid S., „Rassenpflege im völkischen Staat“. Vom Verhältnis der Rassenhygiene zur nationalsozialistischen Politik, Bonn 2002, S. 67f.

[9] Vgl. Heinemann, Otto Hofmann und das Rasse- und Siedlungshauptamt. Die „Lösung der Judenfrage“ als Element der rassenpolitischen Neuordnung Europas, S. 301.

[10] Vgl. Heinemann, Isabel, „Rasse, Siedlung, deutsches Blut“. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas, Göttingen 2003, S. 26f.

[11] Vgl. ebd., S. 194.

[12] Vgl. ebd., S. 16.

[13] Vgl. Pringle, The Masterplan. Himmler’s Scholars and the Holocaust, S. 239; Scheffler, Wolfgang, „Faktoren nationalsozialistischen Herrschaftsdenken“, in: Ritter, Gerhard A. / Zieburab, Gilbert (Hg.), Faktoren der politischen Entscheidung. Festgabe für Ernst Fraenkel zum 65. Geburtstag, Berlin 1963, S. 56-72, hier S. 67f.

[14] Terkessidis, Mark, Wessen Erinnerung zählt? Koloniale Vergangenheit und Rassismus heute, Hamburg 2019, S. 151f.

[15] Vgl. Benz, Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart, S. 506.

[16] Vgl. Lenz, Fritz, Menschliche Auslese und Rassenhygiene, München 1923.; Lenz, Fritz, „Über Wege und Irrwege rassenkundlicher Untersuchungen“, in: Zeitschrift für Morphologie und Anthropologie (Hg.): Erb- und Rassenbiologie, Stuttgart 1941, Bd. 39.

[17] Vgl. Heinemann, Otto Hofmann und das Rasse- und Siedlungshauptamt. Die „Lösung der Judenfrage“ als Element der rassenpolitischen Neuordnung Europas, S. 16f.; Mackensen, Rainer (Hg.), Bevölkerungslehre und Bevölkerungspolitik im „Dritten Reich“, Wiesbaden 2004, S. 138ff.

[18] Galton, Francis, Eugenics, its Definition, Scope and Aims, in: American Journal of Sociology, Vol. 10 (1), London 1904, S. 45-50.

[19] Bauer, Erwin / Fischer, Eugen / Lenz, Fritz (Hg.), Menschliche Erblehre und Rassenhygiene (Eugenik), München 1936; Bock, Gisela, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Geschlechterpolitik, Münster 2010, S. 57.

[20] Benz, Antisemitismus. Präsenz und Tradition eines Ressentiment (3. Aufl.). S. 113.

[21] Fischer, Eugen, Die Rehobother Bastards und das Bastardierungsproblem beim Menschen, Jena 1913.

[22] Hitler, Adolf, Mein Kampf, München 1927, S. 448f.; Vgl. Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Geschlechterpolitik, S. 20.

[23] Harten, Hans-Christian / Neirich, Uwe / Schwerendt, Matthias (Hg.), Rassenhygiene als Erziehungsideologie des Dritten Reichs. Bio-bibliographisches Handbuch, Berlin 2006, S. 5ff.

[24] Vgl. Heinemann, Otto Hofmann und das Rasse- und Siedlungshauptamt. Die „Lösung der Judenfrage“ als Element der rassenpolitischen Neuordnung Europas, S. 14.

[25] Malinowski, Stefan / Gerwarth, Robert, „Der Holocaust als „kolonialer Genozid? Europäische Kolonialgewalt und nationalsozialistischer Vernichtungskrieg“, in: Geschichte und Gesellschaft 33, Göttingen 2007, S. 439-466, hier S. 453.

[26] Vgl. Heinemann, Otto Hofmann und das Rasse- und Siedlungshauptamt. Die „Lösung der Judenfrage“ als Element der rassenpolitischen Neuordnung Europas, S. 29.; Vgl. Rickmann, „Rassenpflege im völkischen Staat“. Vom Verhältnis der Rassenhygiene zur nationalsozialistischen Politik, S. 47.

[27] Vgl. Malinowski, Der Holocaust als „kolonialer Genozid? Europäische Kolonialgewalt und nationalsozialistischer Vernichtungskrieg, S. 453.

[28] Vgl. ebd.

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