Die „Erste Deutsche Kolonial-Ausstellung“ im Jahr 1896
Neue Forschung zu der Verzahnung zwischen deutscher kolonialer Wirtschafts- und Machtpolitik
In diesem Essay werden die Ergebnisse der von der Museumsleitung in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Recherche in Zusammenhang mit der geplanten Vertiefung und Überarbeitung der Dauerausstellung „zurückGESCHAUT“[1] vorgestellt. Im Mittelpunkt der Recherche steht die „Erste Deutsche Kolonial-Ausstellung“ im Jahr 1896 und ihre Verzahnung mit der deutschen kolonialen Wirtschafts- und Machtpolitik. Diese Recherche für die als Archiv konzipierte Ausstellung[2] geht von der bedeutenden Rolle der Anwesenheit der afrikanischen Kontraktarbeitern sowie deren fotografischen Darstellungen aus. Die Kolonial-Ausstellung im Jahr 1896 wird als ein zentrales Ereignis für den Verlauf der deutschen kolonialen Wirtschaftsgeschichte beleuchtet, indem der Blick über den Zeitraum der Vorbereitung und Durchführung der Ausstellung hinaus ausgedehnt wird.
Das Essay ist folgendermaßen aufgebaut: Die „Chronologie 1871 bis 1911“ vermittelt einen Überblick über die koloniale Geschichte und bettet sie in den Kontext zentraler Ereignisse während des Kaiserreichs ein. Im Kapitel II: „Die gesetzlichen Rahmenbedingung“ werden die Gesetze, Bestimmungen und Verfügungen des Reichs erläutert, darunter Verträge zur Unterstützung von Schifffahrts-Unternehmen sowie die völkerrechtlichen Vereinbarungen der General-Akte der Berliner Konferenz von 1885 zur „Freiheit des Handels“, die die wirtschaftlichen Tätigkeiten sicherten. Die erste „Deutsche Kolonial-Ausstellung“ von 1896 wird im Kontext der europäischen „Gewerbe- Universal- und Kolonialen Ausstellungen in Europa im 19. Jahrhundert“ im Kapitel III. dargestellt. Kapitel IV. beleuchtet die Verzahnung zwischen kolonialer Wirtschafts- und Machtpolitik durch die Anwesenheit der „Afrikanischen Kontraktarbeiter“. Im Kapitel V. wird die „Entwicklung der deutschen kolonialen Wirtschaft nach der 1896 Kolonial-Ausstellung“ als bedeutendes Ereignis für den weiteren Verlauf der deutschen Kolonialwirtschaft erläutert. Die Bibliographie (Kapitel VI.) umfasst unter anderem Berichte, Kataloge und Literatur, die für diesen Aufsatz verwendet wurden. Appendix A. umfasst ausgewählte Kurzbiographien der Reichskanzler, Führungskräfte der Kolonialverwaltung sowie Förderer der kolonialen Wirtschaft für den Zeitraum 1890 bis 1911. Kurzbiographien der afrikanischen Kontraktarbeitern werden für diesen Appendix nicht erstellt, weil umfangreiches biographisches Material für die Ausstellung „ZurückGESCHAUT“ gesammelt und präsentiert wurde. Im Appendix B. wird eine Auswahl von Abbildungen, die die „nationalwichtigen Produkte, an deren Lieferung die deutschen Kolonien beteiligt sind“, gezeigt sowie die finanzielle Infrastruktur insbesondere der kolonialen Banken dokumentiert.
Chronologie 1871–1911
1871
(bis 1890) Amtszeit: Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck
Verabschiedung der Reichverfassung, Gründung des Deutschen Reichs, Artikel 4 der Verfassung des Norddeutschen Bundes – die Sicherung der Möglichkeit zu überseeischen Erwerbungen – wird ohne Abänderung in die Reichsverfassung übernommen.
Die „Geldhoheit der Länder“ wird auf das Reich übertragen.
Berlin wird Hauptstadt des Deutschen Reiches
1873
Münzgesetz, Festlegung des Währungssystems auf die Goldumlaufwährung
(bis 1896) „Verlangsamung des wirtschaftlichen Wachstums in den meisten [westlichen] Industriestaaten“
1875, 1876
Errichtung der Reichsbank, die Zentralnotenbank; Hauptaufgaben: Regelung des Geldumlaufes im gesamten Reichsgebiet; Aufrechterhaltung der Goldwährung
1878
(bis 1890) Gesetz „gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“
Gründung des „Zentralvereins für Handelsgeographie und Förderung deutscher Interessen im Ausland“ in Berlin
Erster Deutscher Kolonial-Kongress
1879
Gründung des „Verein für Handelsgeographie und Kolonialpolitik“ in Leipzig
1884
(bis 1885) Amtszeit: Heinrich von Kusserow, Leiter des Dezernats „Handelsbeziehungen zu Asien, Afrika, Australien“ in der Handelspolitischen Abteilung des Auswärtigen Amts
(Feb.–April) Kampfhandlungen in dem Handelsort Little Popo in Togo zwischen deutschen Firmenbesitzern und einer Gruppe um den Togoer Amtsträger Lawson; Eintreffen der deutschen Marine mit dem Korvetten-Schiff „Sophie“; Entführung von drei Mitstreitern Lawsons‘;
Abtransport nach Deutschland, Gefangennahme in der Kaserne des 2. Garderegiments in Berlin-Spandau
(29. März) Ernennung des Diplomaten Gustav Nachtigal zum „Reichskommissar für die westafrikanische Küste“
(16. April) Abfahrt des S.M. Kanonenboots „Möwe“ vom Kieler Hafen mit den Togoleser Geiseln an Bord
(Ende April) Abholung des „Reichskommissars Gustav Nachtigal“ zusammen mit zwei anderen Vertretern des Deutschen Reichs in Lisbon mit dem Kanonenboot „Möwe“
(Juli) Errichtung der überseeischen Besitzung Togo durch ein Abkommen zwischen dem Vertreter des Deutschen Reiches, Reichskommissar Gustav Nachtigal und Togoleser Amtsträgern
(Juli) Errichtung der überseeischen Besitzung Kamerun durch Abkommen zwischen dem Vertreter des Deutschen Reiches, Reichskommissar Gustav Nachtigal und Ndumbé Lobé Bell, King Bell (Amtszeit 1858–1897) sowie anderen südkamerunischen Amtsträgern; Bewaffneter Widerstand in Duala
(Aug.) Errichtung der überseeischen Besitzung Deutsch-Südwestafrika
(Sept.) Entsendung des „Geschwaders für die Westküste Afrika“ mit 6 Kriegsschiffen und ca. 1.300 Marinesoldaten
(Sept.–Okt.) Austausch von Schreiben zwischen dem Reichskanzler und dem Botschafter der Französischen Republik in Berlin über die Einberufung einer „Konferenz für die westafrikanischen Angelegenheiten“
(28. Okt.) Wahlen im Deutschen Reich, Sieg der Koalition um Reichskanzler Otto von Bismarck
(15. Nov.) Eröffnung, erste Plenumssitzung der Berliner Afrika-Konferenz (andere Plenumssitzungen am 19., 27. Nov.; 1.,18., 22. Dez.), Teilnehmer waren Vertreter folgender Herrscher bzw. Präsidenten: Deutscher Kaiser, Kaiser von Österreich, König der Belgier, König von Dänemark, König von Spanien, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Präsident der Französischen Republik, König des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland, Kaiserin von Indien, König von Italien, König der Niederlande, König von Portugal und Algarvien, Kaiser aller Russen, König von Schweden und Norwegen, Kaiser der Ottomanen
1885
(bis 1890) Amtszeit: Prof. Dr. Friedrich Richard Krauel, Leiter des Dezernats Kolonialangelegenheiten und Entsendung von Kriegsschiffen zum Schutz deutscher Interessen in der Politischen Abteilung (IA) des Auswärtigen Amts
(26. Feb). Letzte Plenumssitzung der Berliner Afrika-Konferenz (andere Plenumssitzungen am 7., 31. Jan.; 23. Feb.) Abschlussdokument: General-Akte der Berliner Konferenz
(Feb.) Errichtung der überseeischen Besitzung Deutsch-Ostafrika
(6. April) Verabschiedung der „Reichsgesetze betr. die Post-Dampfschiffverbindungen mit u.a. Ostafrika“
1886
„Colonial and Indian Exhibition“ in London
1887
Eröffnung des Seminars für Orientalische Sprachen in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt; Einrichtung von Lehrkursen in afrikanischen Sprachen mit praktischen Übungen durch afrikanische Lektoren
Gründung der „Deutschen Kolonialgesellschaft“ aus der Fusion des Deutschen Kolonialvereins (gegründet 1882) mit der Gesellschaft für deutsche Kolonisation (gegründet 1884)
(bis 1912) Bewaffneter Widerstand in Togo
Übernahme der Verwaltung des Gebiets Kiautschou („Kiautschou Bay Leased Territory“) an der Südostküste der chinesischen Provinz Schantung durch das Reichsmarineamt
1889
„Exposition Universelle“ in Paris
1890
(bis 1894) Amtszeit: Reichskanzler Graf Leo von Caprivi
Errichtung einer besonderen Abteilung des Auswärtigen Amts für die Kolonialverwaltung
(bis 1896) Amtszeit: Dr. Paul Kayser, erster Direktor der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amts
1891
(bis 1907) Kriege in Kamerun
(bis 1894) Bewaffneter Widerstand in Deutsch-Ostafrika
1892
(März) Verabschiedung des „Gesetzes über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete“; „Umwandlung der Schutztruppen in Deutsch-Ostafrika und in Deutsch-Südwestafrika aus privaten Söldnertruppen in kaiserliche Truppen“
1894
(bis 1900) Amtszeit: Reichskanzler Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst
1895
(Feb., Nov.) Sitzungen des Vorstands zur Planung der „Ersten Deutschen Kolonial-Ausstellung“
1896
(bis 1898) Amtszeit: Oswald Freiherr von Richthofen, Abteilungsdirektor der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amts
(Jan.–März) Abschluss von Verträgen mit Kontraktarbeitern in den deutschen überseeischen Besitzungen auf dem afrikanischen Kontinent für die Teilnahme an der Deutschen Kolonial-Ausstellung in Berlin. (März) Reiseantritt der westafrikanischen Kontraktarbeiter nach Deutschland.
Mai) Eröffnung der ersten „Deutschen Kolonial-Ausstellung“ im Treptower Park (Gruppe XXIII der Berliner Gewerbe-Ausstellung); Teilnahme von etwa 100 afrikanischen Kontraktarbeitern – Männer, Frauen, Familien, Gruppen aus den deutschen überseeischen Besitzungen.
(Juni) Gründung des „Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees zu Berlin“
(Juli) Eintreffen der Kontraktarbeiter aus Südwestafrika
(15. Okt.) Beendigung der ersten „Deutschen Kolonial-Ausstellung“
1898
(bis 1900) Amtszeit: Dr. Gerhard von Buchka, Abteilungsdirektor der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amts
1899
Errichtung der deutschen überseeischen Besitzungen im Pazifischen Ozean, die Inselgruppen: Kaiser-Wilhelmsland, Bismarck Archipelago, Buka Island, Bougainville Island, Palau, Karolinen Islands, Nauru, Marianen Islands, Marshall Islands, Deutsch-Samoa
1900
(bis 1909) Amtszeit: Reichskanzler Graf Bernhard von Bülow
(bis 1905) Amtszeit: Dr. Oscar Wilhelm Stübel, Direktor der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amts
(Jan.) Das Bürgerliche Gesetzbuch tritt in Kraft und ersetzt das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten.
(Juli) „Vertrag mit der Deutschen Ostafrika-Linie in Hamburg über die Einrichtung und Unterhaltung von Postdampferverbindungen mit Afrika“
(10. Sep.) Das Schutzgebietsgesetz (RGBI S. 812) tritt in Kraft.
Übernahme des Münzrechts für die überseeische Besitzung „Deutsch Ostafrika“ durch das Deutsche Reich auf Grund § 1 des Schutzgebietsgesetzes
1901
Veröffentlichung: „Kolonial-Handels-Adressbuch 1901“ (5. Jg.), Kolonial-Wirtschaftliches Komitee (Hg.), Berlin
1902
(Feb./Dez.) Linie 1, die erste Hoch- und Untergrundbahn-Linie in Berlin wird in Betrieb genommen. Martin Dibobe, geboren mit Namen Quane a Dibobe in Bonapriso, Kamerun, Kontraktarbeiter bei der ersten „Deutschen Kolonialausstellung“ in Treptower Park1896, war von 1902 bis 1919 Zugführer der Hoch- und Untergrundbahn zu Berlin.
(Aug.) Besuch der Duala Könige Manga Bell und Dika Akwa in Berlin; Überreichung von Petitionen an die Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amt
1903
(bis 1910) Gründung der Kolonialgesellschaften: Lindi-Handels- und Pflanzungs-Gesellschaft m.b.H. (1903), Pflanzung Ngomeni, Gesellschaft m.b.H. (1905), Ostafrikanische Gasthausgesellschaft „Kaiserhof“, Daressalam (1905), Ostafrikanische Gesellschaft „Südküste“ m.b.H. (1906), Ostafrika-Kompagnie (1906), Lindi-Kilindi-Gesellschaft m.b.H. (1908), Usambara-Magazin, G.m.b.H. (1908), Deutsche Tanganjika- Gesellschaft, Handelsgesellschaft m.b.H. (1910). Der Sitz alle Gesellschaften befand sich in der Dessauer Straße 28/29.
1904
„Neugestaltung des Münzsystems in Deutsch-Ostafrika“ durch die Verordnung vom 28. Februar, erlassen von Reichkanzler Graf von Bülow
(bis 1906) Kriege in Deutsch-Südwestafrika; Ermordung von etwa 75.000 Menschen in den Kriegsgebieten durch die deutsche Militärmacht
1905
(bis1906) Amtszeit: Ernst Fürst zu Hohenlohe-Langenburg, Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts
(19. Juni) Petition gegen die deutsche Kolonialpolitik, überreicht von Königen und Amtsträgern aus Kamerun an den Reichstag (Sammlung sämtlicher Drucksachen des Reichstags. 11. Legislatur-Periode. II. Session 1905/1906. VI. Band. Von Nr. 267 bis Nr. 351. Berlin 1906. Nr. 294.)
Gründung der Kolonialgesellschaft mit Firmennamen „Deutsch-Ostafrikanische Bank“, Hauptaufgabe: Bank mit Notenausgaberecht für die überseeische Besitzung Deutsch-Ostafrika in Anlehnung an die Funktionen der Reichsbank; Niederlassung in Dar-es-Salam, Sitz und Gerichtsstand in Berlin, Dessauer Straße 28/29
(bis 1908) „Maji Maji-[Krieg]“ in Deutsch-Ostafrika; Ermordung von etwa 200.000 Menschen in den Kriegsgebieten durch die deutsche Militärmacht
1906
(bis 1907) Amtszeit: Bernhard Dernburg, Direktor der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amts
(30. Jan.) Beschwerde-Brief gegen die deutsche Kolonialpolitik, überreicht vom Kameruner Bevollmächtigten Ludwig Mpundo Akwa an die Reichsregierung
1907
(Jan.) Versammlung über „Reichstagsauflösung und Kolonialpolitik“ in der Berliner Hochschule für Musik, veranstaltet unter anderen von den Berliner Universitäts-Hochschullehrern Gustav Schmoller, Heinrich Dernburg und Hans Delbrück
(Jan.) Reichstagswahl, Sieg für die Befürworter der deutschen Kolonialpolitik
(Mai) Errichtung der zehnten Reichsbehörde, das Reichskolonialamt in der Wilhelmstraße 62
(bis 1910) Amtszeit: Bernhard Dernburg, Staatssekretär im Reichskolonialamt
Hinrichtung von sechs Aufständischen in der überseeischen Besitzung Kamerun
1909
(bis 1917) Amtszeit: Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg
Veröffentlichung: „Unsere Kolonialwirtschaft in ihrer Bedeutung für Industrie und Arbeiterschaft“, Kolonial-Wirtschaftliches Komitee (Hg.), Berlin
1910
(bis 1911) Amtszeit: Friedrich von Lindequist, Staatssekretär im Reichskolonialamt
Fünfter Deutscher Kolonial-Kongress
1911
(bis 1918) Amtszeit: Wilhelm Heinrich Solf, Staatssekretär im Reichskolonialamt Gründung der Kolonialgesellschaft mit Firmennamen „Handelsbank für Ostafrika“; Aufgaben u. a.: An- und Verkauf von Wertpapieren; Sitz und Gerichtsstand Berlin, Dessauer Straße 28/29 (bis 1914) Petitionen gegen die deutsche Kolonialpolitik von Togoer Königen, Amtsträgern und Geschäftsleuten an die Reichsregierung
II. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der „Ersten Deutschen Kolonial-Ausstellung“ im Jahr 1896 in Berlin
Die Mitwirkung der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amts, die Teilnahme der afrikanischen Kontraktarbeiter sowie das Ausstellen von „Belegstücken“ der kolonialen Produkte wurden auf der Grundlage von Gesetzen und völkerrechtlichen Vereinbarungen, die überseeischen Besitzungen betreffend, gestützt, die in dem Zeitraum zwischen dem Jahr 1884 und der Eröffnung der Ausstellung im Mai 1896 verabschiedet wurden.
„Die Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amtes [hielt] es für wünschenswerth, in einem gesonderten Raume des Tropenhauses auf der Berliner Gewerbe-Ausstellung, einen Ueberblick zu geben über diejenigen Produkte unserer Kolonien, die schon augenblicklich daselbst für den Export eine Rolle spielen, und namentlich deren Verwerthung in der heimischen Industrie durch möglichst typische Belegstücke sowie durch Reihendarstellung der sukzessiven Fabrikation zu erläutern. […]“[3]
Völkerrechtliche Verträge
Die rechtliche Grundlage für die Beziehungen der europäischen Mächte untereinander wurde durch das Völkerrecht[4] geregelt. Gegenstand dieser Art verbindlichen internationalen Rechts waren „nicht die Beziehungen einzelner Menschen zueinander.“[5] Die „völkerrechtlichen Verträge“ bestanden vielmehr aus Vereinbarungen, die „die Beziehungen zwischen souveränen Staaten regelten, [und] galten nur für die Staaten“, die sie abgeschlossen und ratifiziert hatten.[6] Das Völkerrecht wurde zum ersten Mal auf die europäischen überseeischen Besitzungen, insbesondere auf den afrikanischen Kontinent, infolge der Vereinbarungen in der „General-Akte der Berliner Konferenz“[7] ausgedehnt.
In der Frage des Teilnehmerkreises der Berliner Konferenz vertraten die französischen sowie die deutschen Vertreter auf der einen Seite die „Auffassung […], daß, um den Beschlüssen der Konferenz die allgemeine Zustimmung zu sichern, es sich empfehlen würde, später alle Großmächte und die skandinavischen Staaten aufzufordern, an den Berathungen Theil zu nehmen.“[8] Auf der anderen Seite wurde die Anfrage auf Beteiligung des Sultans von Sansibar abgewiesen sowie die Teilnahme aller afrikanischen Staaten ausgeschlossen.[9] Die „völkerrechtlichen Verträge“, die von den mitwirkenden Mächten[10] ratifiziert wurden, umfassten „Schiffahrtsakte“ und Erklärungen „betreffend die Freiheit des Handels“[11] sowie die „Erklärung, betreffend die wesentlichen Bedingungen, welche zu erfüllen sind, damit neue Besitzergreifungen an den Küsten des afrikanischen Festlandes als effektiv betrachtet werden.“[12]
Kolonial-Gesetzgebung
Die Verwaltung für die überseeischen Besitzungen wurde im April 1890 in der IV. Abteilung im Auswärtigen Amt gebildet und führte den Namen ‚Kolonial-Abteilung‘ auf Grund einer Verfügung des Reichskanzlers.[13] „Die Kolonialabteilung unterstand hinsichtlich der Beziehungen zu fremden Mächten und der allgemeinen Politik dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes.“[14] Das Verordnungsrecht des Kaisers wurde für alle kolonialen Angelegenheiten angewendet, mit Ausnahme von Maßnahmen mit „finanziellen Folgen“, bei dem die „Mitwirkung des Bundesrats und des Reichtags“ per Gesetz festgelegt worden war.[15] Die Ausdehnung der deutschen Machtbereiche und die verstärkte Kontrolle und Eingriffe in die „inneren Angelegenheiten“ der überseeischen Besitzungen auf dem afrikanischen Kontinent wurden zum Teil wie folgt begründet: „Die moderne koloniale Entwicklung drängt – wie sich nicht nur in allen deutschen, sondern auch in den fremden Kolonien nachweisen läßt – mit innerer Notwendigkeit dazu, auch den inneren Angelegenheiten der Eingeborenenbevölkerung seitens der kolonisierenden Macht volle Aufmerksamkeit zuzuwenden.“[16]
Schifffahrtsverträge
Neben den Verordnungen und Erlassen vom deutschen Kaiser für den Aufbau der kolonialen Verwaltung sowie der internationalen Handelsvereinbarung mit europäischen Staaten wurden Reichsgesetze zur Unterstützung der überseeischen Schifffahrt verabschiedet. „Die seefahrenden Nationen unterstütz[ten] die eigene Schifffahrt zu zweierlei Art, entweder allgemein in Form von Prämien (Bau-, Fahrt- und Betriebsprämien), die an alle beteiligten Reedereien gezahlt werden, oder durch besondere Subventionierung einzelner Schiffahrtslinien.“ Das System der „Dampfersubventionen“ „[war] von Deutschland angenommen.“ Das Reichsgesetz vom 6. April 1885 „[erstreckte] sich auf die staatliche Unterstützung der Reichspost-Dampferlinien nach Ostasien, Australien, Ost- und Südafrika“.[17]
Durch Verträge, die mit deutschen Schifffahrtsunternehmen geschlossen wurden, wurde der Transport von Menschen und Gütern zwischen den deutschen Häfen und den überseeischen Besitzungen gesichert. Auf Grund der durch Gesetz vom 1. Febr. 1890 (RGBl. 1890, 19) erteilten Ermächtigung mit der deutschen Ostafrika-Linie wurde ein Vertrag (RGBl. 1890, 122 ff Nr. 20) über die Einrichtung regelmäßiger Postdampfschiffsverbindungen nach den Häfen des ostafrikanischen Schutzgebiets vereinbart.[18] „Die größten Gesellschaften, welche den Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten vermittel[ten], [waren]: 1. die Woermann-Linie, 2. die Deutsche Ostafrika-Linie, 3. die Hamburg-Bremer Afrika-Linie, ferner hat 4. Die Hamburg-Amerika-Linie in Gemeinschaft mit den Linien zu 1 und 3 einen Afrikadienst eingerichtet und 5. verbindet der Norddeutsche Lloyd Deutsch-Neuguinea mit dem Mutterlande.“[19]
III. Gewerbe- Universal- und Kolonial-Ausstellungen im 19. Jahrhundert
„[Die] seit dem späten 18. Jahrhundert abgehaltenen Industrieausstellungen [waren] nicht auf internationale Beteiligung ausgerichtet. […] Weltausstellungen standen dabei in einem Spannungsfeld von Lokalität, Nationalität und Globalität […]. Zudem waren sie durch eine dezidierte europäische Dimension charakterisiert[:]“[20]
„Die 1886 in South Kensington abgehaltene Londoner Colonial and Indian Exhibition gilt als die erste in einer bis in die 1930er Jahre nicht abreißenden Serie von Expositionen, die ausschließlich einer imperialen Thematik gewidmet waren. […] Für das Gesamtarrangement erwies sich der Beitrag dieser ‚Eingeborenendörfer‘ mit ihren Menschen-Exponaten als von zentraler Bedeutung, weil erst ihr Vorhandensein den übrigen Darstellern die notwendige Authentizität zu verschaffen vermochte.“[21] „Diese großen Ausstellungen wurden als Tore der modernen Welt aufgefasst und zeigten der Weltöffentlichkeit die militärische (Flotte), wirtschaftliche (Zahl und Art der beteiligten Industrien) und politische Macht (Umfang und Qualität der Kolonialerwerbungen) der Industrienationen. Die Berliner Gewerbeausstellung von 1896 wurde mit einer Kolonialausstellung verbunden. Diese Ausstellung folgte dem Programm von Weltausstellungen.“[22]
IV. Afrikanische „Kontraktarbeiter“ und koloniale Wirtschafts- und Machtpolitik
An der „Ersten Deutschen Kolonial-Ausstellung“ nahmen über 100 Kontraktarbeiter teil, darunter Männer, Frauen und Kinder aus den damaligen deutschen überseeischen Besitzungen Togo, Kamerun, Deutsch-Ostafrika (heute Tansania, Rwanda und Burundi) und Deutsch-Südwestafrika (das heutige Namibia).[23] Die Frage der Teilnahme afrikanischer Kontraktarbeiter wurde in den Sitzungen des Vorstands, der zur Durchführung der Ausstellung gebildet worden war, während den Sitzungen in Februar und November 1895 besprochen und gebilligt.[24]
„Als die europäischen Kolonialmächte die wirtschaftliche Bedeutung der Kolonie entdeckt hatten, änderte sich das Gesicht der Völkerschauen“[25]. Sie fanden nicht nur im Zirkus und in Vergnügungsstätten statt, sondern auf Welt- und Kolonialausstellungen, und waren „nicht mehr eine Exklusivität von Privatunternehmen“.[26] In dem Zeitraum Januar bis März 1896 wurden Verträge mit afrikanischen Kontraktarbeitern abgeschlossen. Die Reiserouten verliefen über den Zielhafen Hamburg mit anschließender Überfahrt nach Berlin. Die Abreise der westafrikanischen Teilnehmer nach Deutschland erfolgte im März 1896.[27] Die Kontraktarbeiter aus Südwestafrika trafen erst im Juli 1896[28] nach Eröffnung der Ausstellung mit dem Dampfer „Thekla Bohlen“ der Woermannlinie ein.
„Es war vor allem damals auch der einstimmig angenommene Grundsatz aufgestellt worden, dass zu der Ausstellung Eingeborene heranzuziehen seien. Dieses Prinzip stiess in weiten Kreisen auf scharfen Widerspruch, […]. Der Vorstand der Kolonial-Ausstellung glaubte dagegen, die früher oft eingetretenen Gefahren für die Eingeborenen vermeiden zu können und durch eine besondere Art der Vorführung das Interesse für unsere Schutzbefohlenen zu erwecken, sie uns menschlich näher zu bringen und so den üblen Eindruck, welcher die u.a. in den zoologischen Gärten stattgehabten Vorführungen in manchen Kreisen zweifellos hervorgerufen hatten, zu verwischen. Im übrigen war aber der Vorstand der Meinung, dass eine wirklich grosse, umfassende Ausstellung, die nicht bloss von den Kolonialfreunden, sondern vor allem von der breiten Masse des Volkes besucht würde – also eine Ausstellung, wie sie allein der Förderung der kolonialen Bewegung dienen konnte, ohne Eingeborene schwerlich durchzuführen sei. Denn tote Sammlungen allein sind nie im stande, die grosse Masse des Volkes, auf welchen schon aus finanziellen Gründen zur Herstellung des Gleichgewichts zwischen Einnahme und Ausgabe gerecht werden musste, heranzuziehen.“[29]
„Eine der Herausforderungen der Veranstalter der Kolonialausstellung im Rahmen der Berliner Gewerbeausstellung war es, den Besuchern aus dem Mutterlande die Einwohner der mit Mühe erworbenen deutschen Kolonien in ihrem Alltag zu präsentieren. […] Es [waren] keine anonymen Fremden, […] sondern arbeitsfähige Bewohner in ‚unseren Kolonien‘.“[30] Die Anwesenheit von Handwerkern zeigte ein Spiegelbild des kolonialen Bildungswesens, wie es in den „Regierungsschulen“ der deutschen überseeischen Besitzungen etabliert worden war. „Der Unterricht“ wurde auf das „Positive und Praktische gerichtet“[31], „besonderer Wert [wurde] auf den Unterricht im Handwerk und in der Landwirtschaft gelegt.“[32] In der Frage der höheren Bildung für Fachkräfte wie Ärzte wurde „die Ausbildung [afrikanischer] Ärzte“ für nicht erforderlich gehalten, „Lazarettgehilfen dürften genügen.“[33] Ein Studium „nach europäischem Muster mit sozialen, philosophischen, klassischen, politischen und religiösen Studien und Spekulationen“ kam nicht in Frage, um nicht „den Geist der Revolte“ in die tropischen Gebiete zu tragen.[34]
„Durch die Ausstellung informiert Deutschland die Nachbarn Frankreich und England über den neuen Kurs der Weltmachtpolitik, der eingeschlagen wurde. Darüber hinaus sollen die Deutschen begreifen, dass sie seit der Reichsproklamation in Versailles ein Volk bzw. eine Einheit [bildeten], die [eine] Kontrastfolie zur Wahrnehmung der eigenen nationalen Identität [wurde], die mit der ‚großartigen Entwicklung‘ der Industrie und Technik assoziiert wird“.[35] Die Wirkung der Anwesenheit von afrikanischen Kontraktarbeitern auf das damalige Publikum wäre, so eine plausible Annahme, dass zum einen die Kontraktarbeiter „zum Dekor der kommerziellen Nutzbarmachung der Kolonie“[36] beitragen sollten.
Zum anderen vermitteln die Nachbildungen von afrikanischen Dörfern[37] die „Illusion einer Reise in die Kolonien“.[38] Die Besucher der Ausstellung konnten – in einem Tage – eine Reise zu den weit entfernten, unbekannten Welten aller deutschen Kolonien unternehmen. Weil die Mehrheit der deutschen Bevölkerung im späten 19. Jahrhundert sich Auslandsreisen nicht leisten konnte, hätten die „afrikanischen Viertel“ eine besondere Anziehungskraft ausgestrahlt. In der idealisierten kolonialen Welt, gebaut in dem Berliner Treptower Park, lebten Gruppen und Familien, gekleidet wie in ihrer Heimat; sie gingen einem, nach deutscher Vorstellung, geregelten Alltag nach, der Kochen, Essen, Putzen, Arbeit sowie Unterhaltung umfasste. In derselben Zeit gab es in den überseeischen Besitzungen Aufstände und Unruhen. Diese Art von „Störungen“ wurden jedoch im kuratierten Alltag der Kontraktarbeiter ausgeblendet. Die Illusion einer Reise in die Kolonien lieferte kein neues Verständnis der afrikanischen und deutschen Völker füreinander, sondern wurde von der deutschen Seite benutzt, um die Behauptung einer kulturellen sowie wirtschaftlichen Überlegenheit Deutschlands und Europas hervorzuheben.
V. Die Entwicklung der kolonialen Wirtschaft nach der Kolonial-Ausstellung 1896
Zu den diversen temporären Strukturen darunter das zweistöckige Gebäude, das von der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts in Auftrag gegeben und mit einer Bewilligung des Reichstags finanziert worden war,[39] sowie die nachgebauten „afrikanischen Viertel“ aller überseeischen Besitzungen, die für die Kolonial-Ausstellung errichtet wurden, gehörte das „Gebäude des Arbeitsausschusses“[40] der Organisatoren der Ausstellung. Es ist anzunehmen, dass Sitzungen der diversen Kommissionen, wie zum Beispiel die „Kommission des Preisrichter-Kollegiums“, in den Räumlichkeiten stattfanden. Die „Kommission des Preisrichter-Kollegiums“, die sich aus den Kreisen der Aussteller heraus gebildet hatte, vergab „Medaille in Gold, Silber und Bronze“ für ausgewählten Kategorien, darunter „1. Maschinen und Maschinenteile“, „6. Nahrungs- und Genussmittel“, „8. Glas, Porzellan, Thonwaren und Tauschartikel.“[41] Es ist plausibel anzunehmen, dass sich bei solchen Sitzungen besonders Akteure, die einen zielgerichteten Ausbau der kolonialen Wirtschaft förderten, beratschlagen konnten. Während der Zeit der Kolonial-Ausstellung im Juni 1896 wurde das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee in Berlin gegründet.[42]
„Die deutsche Kolonialbewegung ist in ihrem Grunde wirtschaftlicher Natur […], aber sie hängt auch mit eigentümlichen politischen und wirtschaftlichen Zuständen und Aufgaben zusammen. Solche Fragen nationalen Lebens stehen unter dem Gesetz eines gleichsam geheimen, langsamen, aber auch um so sichereren Wachstums; sie drängen endlich doch ans Tageslicht, und glücklich ist die Nation, welche in der entscheidenden Zeit die Macht und die Mittel hat, sie in entsprechender Weise zu lösen.“[43]
Die „Erste Deutsche Kolonial-Ausstellung“ fand zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die seit dem Jahr 1873 andauernde „Verlangsamung des wirtschaftlichen Wachstums in den meisten [westlichen] Industriestaaten“[44] ein Ende zeigte. Die Rechtsgrundlage für den Ausbau der kolonialen Wirtschaft wurde im Jahr 1900, vier Jahre nach der Kolonial-Ausstellung, erheblich durch die Verabschiedung des Schutzgebietsgesetzes verstärkt. Neben den Rechtsformen AG (Aktiengesellschaft) und G.m.b.H. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wurde die Gründung von „deutschen Kolonialgesellschaften“ in den §§ 11–13 des Schutzgebietsgesetzes vom 25. Juli 1900 geregelt.[45]
Die deutschen Kolonialgesellschaften sollten demnach „insbesondere den Erwerb und die Verwertung von Grundbesitz, den Betrieb von Land- oder Plantagenwirtschaft, den Betrieb von Bergbau, gewerblichen Unternehmungen und Handelsgesellschaften in denselben zum ausschließlichen Gegenstand ihres Unternehmens und ihren Sitz entweder im Reichsgebiet oder in einem Schutzgebiet […] haben […]“. Der Gesellschaftsvertrag (Statut) musste vom Reichskanzler genehmigt, durch einen Beschluss des Bundesrats bestätigt und im Reichanzeiger veröffentlicht werden.[46] Die „Kolonialgesellschaft“ als Rechtsform wurde erst in den 1970er Jahren abgeschafft.[47]
Das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee
Die Gründung der „gemeinnütziger Organisation ‚Kolonialwirtschaftliches Komitee‘ (K- W K) zusammen mit der Fachzeitschrift ‚Der Tropenpflanzer‘“[48] bildete einen sehr bedeutenden „institutionellen Rückhalt“[49] für die Expansion der kolonialen Wirtschaft. Nach eigener Darstellung erklärte das Komitee im Jahr 1907: „Der Kolonialbesitz hat dem deutschen Volke die Aufgabe gestellt: die heimische Volkswirtschat durch die Kolonialwirtschaft zu ergänzen. […] Das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee zu Berlin [wurde| begründet mit dem Zweck, die wirtschaftliche Erschließung [der] Kolonien auf wissenschaftlicher Grundlage zu betreiben.“[50] Unter die Tätigkeiten der Organisation fielen die Zusammenstellung von kolonialen Rohstoffen für den Unterricht in „Höheren Schulen und Volksschulen“ sowie 1909 die Errichtung eines „Kolonialwirtschaftlichen Archivs“, deren Sammlungen „Auskunftsmaterial über Erwerbsgesellschaften in den Schutzgebieten“ erfassten.[51]
Der Verein förderte die deutsche koloniale Wirtschaft vor allem durch das Agieren in dem Umfeld Handel und Industrie. Er bildete ein Netzwerk, das sowohl kolonial-wirtschaftliche Fachausschüsse bei 40 Handels- und Gewerbekammern als auch Banken[52] umfasste. Durch die Verbindungen zu diesen „körperschaftlichen Mitgliedern“ konnte einer der wichtigen Schwerpunkte gesetzt werden: die Förderung des Kolonial-Maschinenbaues, „insbesondere der Herstellung von tropenlandwirtschaftlichen Maschinen und Transportmitteln“[53]. Unter den Städten mit „kolonial-wirtschaftlichen Fachausschüssen“ bei den Handelskammern befanden sich: „die Stadt Cöln (Rhein) – die Stadt Crefeld – die Stadt Dortmund – die Stadt Duisburg – die Stadt Frankfurt a. M. – die Stadt Fulda – der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg – die Stadt Hannover – die Stadt Leipzig – die Stadt Mülhausen i. Sur.“[54]
Die Tätigkeiten des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees wurden zum Teil durch „eine jährliche Beihilfe von größeren industriellen Gruppen“[55] ermöglicht. Unter den „körperschaftlichen Mitgliedern“ im Bankensektor befanden sich der „Dortmunder Bankverein, Essener Credit-Anstalt, und die Rheinische Creditbank, Mannheim.“ Die Mehrzahl setzte sich aus den in der Hauptstadt Berlin ansässigen Banken zusammen: „Deutsche Bank, Deutsch-Ostafrikanische Bank, Deutsche Überseeische Bank, Deutsch-Westafrikanische Bank, Direktion der Discontogesellschaft, sowie die Nationalbank für Deutschland“.[56] Durch die Herausgabe der Fachzeitschrift „Der Tropenpflanzer“, das „Kolonial-Handels-Adressbuch“ sowie die Sonderausgaben zu bestimmten Themen konnte der Verein mit den Mitgliedern in Verbindung bleiben und die Arbeit des Vereins bekannt machen. Etwa ein Jahrzehnt nach der „Erste Deutschen Kolonial-Ausstellung“ im Treptower Park 1896 wurde in einer Sonderausgabe des Kolonial-Handels-Adressbuches die Tätigkeit des Vereins beschrieben: „In Verbindung mit dem Reichs-Kolonialamt und dem Reichsamte des Innern fördert das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee die Kolonialwirtschaft und damit die heimische Volkswirtschaft“.[57]
VI. Bibliographie
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„Berliner Gewerbeausstellung“ https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Gewerbeausstellung.
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Kolonial-Handels-Adressbuch 1907, Kolonial-Wirtschaftliches Komitee (Hg.), Berlin (11. Jahrgang).
Kolonial-Handels-Adressbuch 1913, Joh. Tesch (bearb.), Kaiserl. Hofrat im Reichskolonialamt, Berlin (17. Jg.).
Politisches Handwörterbuch, Kurt Jagow (Redaktionelle Mitwirkung) / Paul Herre (Hg.), Zweiter Band. Leipzig 1923.
Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1885, 1900.
Unsere Kolonialwirtschaft in ihrer Bedeutung für Industrie und Arbeit, Kolonial-Wirtschaftliches Komitee (Hg.), Februar 1909, Berlin.
Velhagen & Klassings Monatshefte, Jahrgang 1896/97.
Verhandlungen des Reichstages. Stenographische Berichte, Anlagen zu den Stenographischen Berichten, Band 146,159, 226, 303.
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Masterarbeit
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Appendix (Auswahl) Kurzbiographien
Deutscher Reichskanzler
Quelle: Deutsches Koloniallexikon 1920, Heinrich Schnee [Hg.]: Band I, II, III.
http://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/lexikon.htm.
Graf Leo von Caprivi (1831-1899), Amtsperiode: „20. März 1890 bis 27. Oktober 1894. Diese Zeit ist nicht nur an sich wichtig gewesen für die Fortentwicklung der deutschen Kolonialpolitik, Caprivi selbst hat auch einen starken direkten Einfluß auf sie ausgeübt. […]. Tatsächlich ist gerade durch Caprivi der Übergang von dem Bismarckschen Programm der bloßen Schutzgewährung […] zu einer eigentlichen Regierung der Kolonien durch das Reich vollzogen. […] Die von Caprivi schon vorgefundenen Pläne der Schaffung einer besonderen Abteilung des Auswärtigen Amts für die Kolonialverwaltung […] und der Errichtung eines Kolonialrats […] traten ins Leben. Das verfassungsrechtlich und politisch folgenschwere Gesetz vom 30. März 1892 über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete, die Organisation ihrer Verwaltung, die Umwandlung der Schutztruppen in Deutsch-Ostafrika und in Deutsch-Südwestafrika aus privaten Söldnertruppe in kaiserliche Truppen“ fällt in Caprivis Amtsperiode. (Band I., S. 264 f., Verfasser: Karl Rathgen)
Chlodwig Fürst von Hohenlohe-Schillingsfürst (1819 – 1901), Amtsperiode: „27. Oktober 1894 bis 17. Oktober 1900. Einen näheren Anteil an den Kolonialangelegenheiten hat er nicht genommen […]. Von Bedeutung war [in seiner Amtsperiode], dass durch Allerhö[chste] V[erordnung] vom 12. Dezember 1894 die Zentralstelle für die Kolonialverwaltung, die Kolonial-Abteilung […], unter die unmittelbare Verantwortlichkeit des Reichskanzlers gestellt, also von dem Staatssekretär der Auswärtigen Angelegenheiten losgelöst wurde, ‚soweit nicht Beziehungen zu auswärtigen Staaten und die allgemeine Politik in Frage [kamen]‘“. (Band II, S. 71, Verfasser: Karl Rathgen)
Fürst Bernhard von Bülow (1849 – [1929]), Amtsperiode: „17. Oktober 1900 bis [14. Juli] 1909. […] Seine Amtszeit als Reichskanzler ist dann für die Deutsche Kolonialpolitik besonders wichtig geworden. Es ist die Zeit des energischeren Vorangehens in der Erschließung, vor allem durch Eisenbahnbauten und des wirklichen Fortschritts der Handelsentwicklung […] der Errichtung eines selbständigen Reichsamts für die Kolonialverwaltung und der damit in Verbindung stehenden politischen Kämpfe, die zur Auflösung und Neuwahl des Reichstages (1907) führten. […] [S]o ist doch zu keiner Zeit bisher die Bedeutung der Kolonialpolitik für die Reichspolitik und deren Leitung durch den Reichskanzler so stark hervorgetreten wie in den Jahren 1906–1908.“ (Band I, S. 253, Verfasser: Karl Rathgen)
Führungskräfte der kolonialen Behörde
Quelle: Deutsches Koloniallexikon 1920, Heinrich Schnee [Hg.]: Band I, II, III. http://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/lexikon.
Erläuterung zu „Dienstlaufbahnen, Ämter und Titel“
„[…] Im hierarchisch aufgebauten Stellenplan der Zentrale des Auswärtigen Amts standen zur Zeit des Kaiserreichs an unterster Stelle des höheren Dienstes die Hilfsarbeiter […]. Auf die Hilfsarbeiter folgten die Vortragenden Räte, also Referenten oder Dezernenten, die einzelne Referate leiteten. Darüber standen der Spitze der Abteilung die Direktoren und schließlich Unterstaatssekretär und Staatssekretär. […] Neben diesen funktionalen Diensträngen, welche für die Höhe der Besoldung maßgeblich waren, standen den Beamten in der Kaiserzeit persönliche Titel zu, die keine besoldungsrechtlichen Auswirkungen hatten, jedoch für die gesellschaftliche Stellung von Bedeutung waren.
Die Zuordnung war üblicherweise wie folgt:
Dienststellung: Titel
[…] Ständiger Hilfsarbeiter: Legationsrat
Vortragender Rat: Wirklicher Legationsrat, Geheimer Legationsrat
Direktor, Unterstaatsekretär,: Wirklicher Geheimer Legationsrat, Wirklicher
Staatsekretär: Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz.“
Quelle: Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945. Auswärtiges Amt Historischer Dienst (Hg.), Band 1, A-F, Paderborn 2000, S. XXXVI–XXXVII.
Friedrich Richard Krauel (1848–1918), Prof. Dr., Geheimer Legationsrat, Leiter des Dezernats „Kolonialangelegenheiten und Entsendung von Kriegsschiffen zum Schutz deutscher Interessen“ in der Politischen Abteilung (IA) des Auswärtigen Amts. Amtsperiode: 1885–1890. (Quelle: Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Reichskolonialamt, Bestand R1001, Teilband 1, Band 98, Koblenz 2003, S. LV)
Paul Kayser (1845–1898), Dr. jur., erster Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts, Amtsperiode: 30. Juni 1890 bis 14. Oktober 1896. […] „Im Februar 1885 in das Auswärtige Amt berufen, wurde Kayser im April desselben Jahres zum Wirklichen Legationsrat und vortragenden Rat bei dieser Behörde und im Mai 1888 zum Geheimen Legationsrat ernannt. […] Seit dem 1. Juli 1890 fungierte Kayser als Dirigent in der Kolonialabteilung […] des Auswärtigen Amts, bis unterm 27. März 1894 seine endgültige Ernennung zum Direktor der Kolonialabteilung erfolgte. Unter Kayser wurden eine Reihe grundlegender Bestimmungen in die Schutzgebiete getroffen, die Schutztruppe […] errichtet und der Kolonialrat […] ins Leben gerufen […].“ (Band II, S. 257)
Gerhard von Buchka (1851- 1935), Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts, Amtsperiode: 1. April 1898 bis 12. Juni 1900. „1893/98 gehörte [Buchka] dem Reichstag als Mitglied der konservativen Partei an. […] In die Zeit seiner Amtsführung fielen u.a. […] die Bestrebungen, durch Verleihung von Land- und Bergrechten an große Gesellschaften die Erschließung Kameruns zu fördern. […].“ (Band I, S. 247)
Bernhard Dernburg (1865–1937), Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts, Amtsperiode: 5. September 1906 bis 16. Mai 1907, Staatssekretär des Reichskolonialamts 17. Mai 1907 bis 9. Juni 1910. Im September 1906 „wurde Dernburg unter Ernennung zum Wirklichen Geheimen Rat zum stellvertretenden Direktor der Kolonialabteilung ernannt. Aus Anlaß von Angriffen gegen Kolonialbeamte kam es zwischen Dernburg und dem Zentrum [Partei] zu heftigen Zusammenstößen im RT [Reichstag], die Ablehnung einer Truppenforderung für Südwestafrika führte zur Auflösung des Reichstages. Nachdem der neugewählte RT [Reichstag] der Errichtung eines Reichs-Kolonialamts zugestimmt hatte, wurde Dernburg […] zum Staatsekretär dieses Amts ernannt […]. Die Tätigkeit Dernburgs wirkte besonders fördernd auf die wirtschaftliche Entwicklung der Schutzgebiete. […]. Durch Reden, Denkschriften und Vorträge Dernburgs wurde die Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse [der] Schutzgebiete verbreitet und dadurch das Interesse besonders auch der kaufmännischen Kreise belebt, das sich in vermehrten Kapitalanlagen zeigte. […]. [Unter anderem wurden die folgenden] Vorträge Dernburgs veröffentlicht: Zielpunkte des Kolonialwesens, Berlin. 1907: Koloniale Finanzprobleme, Berlin 1907; Koloniale Erziehung, München 1907.[…].“ (Band I, S. 295)
Förderer der kolonialen Wirtschaft
Quelle: Deutsches Koloniallexikon 1920, Heinrich Schnee [Hg.]: Band I, II, III. http://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/lexikon.
Karl Rathgen (1856–1921) „Dr. rer. pol., Professor der Nationalökonomie, […] [Rathgen] war […] 1895 [ordentlicher] Prof. in Marburg, 1900 in Heidelberg, 1907 in Hamburg. Seit 1908 [war er] Vertreter der Kolonialpolitik und kolonialen Volkswirtschaft am Hamburgischen Kolonialinstitut […]. Schriften: […]; Zahlreiche Aufsätze über Kolonialpolitik, […].“ (Band III, S. 128)
Ernst Vohsen (1853–1919), Mitglied des Vorstands der Kolonial-Ausstellung 1896. (Quelle: Amtlicher Bericht über die Erste Deutsche Kolonial-Ausstellung – Deutschland und Seine Kolonien im Jahre 1896. Arbeitsausschuss der Deutschen Kolonial-Ausstellung (Hg.). Berlin 1897. S. 1.)
„1888 /91 Generalbevollmächtigter der Deutschen -Ostafrikanischen Gesellschaft in Sansibar, dann Direktor der Gesellschaft in Berlin. […]; 1890 Abschluß eines Vertrages mit Said Kalifa als Grundlage für die Übernahme der Kolonie durch das Reich. 1891 […] Einrichtung eines Instituts für Kolonialgeographie. […] [Nach 1903] Schriftführer der Landeskundlichen Kommission des RKA [Reichskolonial-Amts]. […] Vohsen begründet 1909 die [Zeitschrift] ‚Koloniale Rundschau‘. […].“ (Band III, S. 630)
Otto Warburg (1859–1938), „Prof. Dr. phil., Privatdozent an der Universität Berlin, Lehrer für tropische Pflanzenkunde am orientalischen Seminar […] Studierte Botanik, […] seit 1891 an der Universität Berlin. 1896 begründete er mit […] anderen das Kolonialwirtschaftliche Komitee […] in Berlin. Er betätigte sich auch bei der Gründung vieler kolonialer Pflanzungsgesellschaften, deren Aufsichtsrat resp. Vorstand er großenteils angehörte. […] Warburg begründete und [gab ab] 1897 heraus den ‚Tropenpflanzer‘.“ (Band III, S. 675)
Adolf Woermann (1847–1911) „Kaufmann, Reeder und Kolonialpolitiker, […]1874 trat Woermann als Teilhaber in die Firma Carl Woermann ein […], deren Seniorchef er 1880 nach dem Tode Carl Woermanns wurde. […] 1884 erfolgte die Abzweigung des Reedereigeschäftes an eine neue Gesellschaft, die Afrikanische Dampfergesellschaft, die [damalige] Woermann-Linie […]. Und unter wesentlicher Anteilnahme Woermanns wurde 1890 die Deutsche Ostafrika-Linie ins Leben gerufen. […] In den Jahren 1884/90 vertrat er als national liberaler Abgeordneter den 3. hamburgischen Wahlkreis im Reichstag; er war Mitglied der Handelskammer Hamburg, [und unter anderen] des Zentralausschusses der Reichsbank […].“ (Band III, S. 724)
Paulette Reed-Anderson
ORT
Treptower ParkHEUTE
KarpfenteichZitieren des Artikels
Paulette Reed-Anderson: Die „Erste Deutsche Kolonial-Ausstellung“ im Jahr 1896. In: Kolonialismus begegnen. Dezentrale Perspektiven auf die Berliner Stadtgeschichte. URL: https://kolonialismus-begegnen.de/geschichten/die-erste-deutsche-kolonial-ausstellung-im-jahr-1896-eine-verzahnung-zwischen-deutscher-kolonialer-wirtschafts-und-machtpolitik/ (13.06.2022).
Literatur & Quellen
[1] Zoom-Meeting 23.11.2020 – Thema: Wissenschaftliche Recherche zur kolonialen Wirtschaftsgeschichte im Zusammenhang des Ausstellungsvorhabens „zurückGESCHAUT II“ im Rahmen des Projektes „DEKOLONIALE_Erinnerungskultur in der Stadt“. Teilgenommen hatten: Christian Kopp, DEKOLONIALE, Agathe Conradi, Matthias Wiedebusch, Museen Treptow-Köpernick
[2] E-Mail 28.09.2017, Einladung: Eröffnung der Dauerausstellung „zurückGESCHAUT“ am 13.10.2017 im Museum Treptow, buero@berlin-postkolonial.de; „Ausstellung über Kolonialausstellung: Menschen zum Anglotzen“ – taz.de, Berlin.
[3] Otto Warburg. Die aus den deutschen Kolonien exportierten Produkte und deren Verwerthung in der Industrie. Berlin 1897, S. 3. Beilage zum „Deutschen Kolonialblatt“, VII. Jahrgang. Berlin, den 15. Mai 1896.
[4] Politisches Handwörterbuch, Zweiter Bd., S. 904. [Eintrag] „Völkerrecht.“ In anderen Sprachen wurden die folgenden Begriffen verwendet: (englisch) „International Law“, (französisch) „Droit International“, (italienisch) „Dritto Internazionale“, (spanisch) „Derecho International“.
[5] Ebd.
[6] Ebd., S. 905.
[7] Vgl. RGBl 1885, S. 215. (Übersetzung) General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885, S. 246. Die Ratifikation von Seiten der deutschen Regierung erfolgte am 8. April 1885.
[8] Ebd., S. 1661. No. 37 (Übersetzung), Berlin, den 2. Oktober 1884.
[9] Vgl. G. N. Uzoigwe, Spheres of Influence and the Doctrine of the Hinterland in the Partition of Africa. In: Journal of African Studies 3/2, Summer 1976, S.185. [Sansibar ist heute Teil der Vereinigten Republik Tansania.]
[10] Vgl. Die „General-Akte der Berliner Konferenz“ wurde von allen teilnehmenden Mächten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika ratifiziert. Der „Act of Deposit“ [„Akt der Hinterlegung“ / „Niederlegung der Ratifikationsurkunden“] fand in Berlin am 19. April 1886 im Auswärtigen Amt unter der Beteiligung des Reichskanzlers Otto von Bismarck und „Envoy Extraordinary and Minister Plenipotentiary [Diplomaten] der Regierungen Österreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Italien, der Niederlande, Portugal, Rußland, Schweden und Norwegen und der Türkei“ statt.
[11] Vgl. RGBl 1885, S. 215. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885, S. 220–221. Die Seiten enthalten eine Übersicht der „Erklärung“ und „Schiffahrtsakte“, die unter Kapitel I bis V erläutert wurden, S. 244–246. Unter Kapitel VII werden „Die Allgemeinen Bedingungen“ erläutert.
[12] RGBl 1885, S. 215. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885, S. 243–244. Kapitel VI, Artikel 34, 35.
[13] Vgl. Deutsches Kolonialblatt. Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 1. Jahrgang. Berlin 15. Juli 1890. Nummer 8. [Titelseite nach S. 118]. Amtlicher Theil. I. Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden. Bekanntmachung. „Die seit dem 1. April d. J. im Auswärtigen Amt gebildete IV. Abteilung wird nach einer Verfügung des Reichskanzlers vom 29. Juni fortan den Namen ‚Kolonial-Abteilung‘ führen.“
[14] Ph[ilipp] Zorn, Die deutsche Reichsverfassung. Zweite verbesserte Auflage, Leipzig 1913, S.105.
[15] Vgl. ebd. Die Mitwirkung des Parlaments wurde in dem „Gesetz über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete vom 30. März 1892“ festgelegt.
[16] Otto Köbner, Einführung in die Kolonialpolitik, Jena 1908, S. 85, 86, 89. [Kapitel] 2. Die innere Entwicklung der Kolonialpolitik auf der passiven Seite: Verhältnis der kolonisierenden Macht zu der eingeborenen Bevölkerung.
[17] Deutsches Kolonial-Lexikon (1920), Band III. „Dampfersubventionen.“, S. 92 ff.
[18] Ebd. „Schiffahrtsverträge.“, S. 283 ff.
[19] Ebd. „Schiffahrtsgesellschaften.“, S. 282 f.
[20] Alexander C. T. Geppert: „Weltausstellungen.“ In: Europäische Geschichte Online, 2013-de.pdf.
http://www.ieg-ego.eu ISSN 2192-7405
[21] Ebd.
[22] Albert Gouaffo, Konstruktionen des Kamerunischen Menschen und dessen Kultur im Medium der Völkerschauen im Imperialen Deutschland. In: Wissens- und Kulturtransfer im kolonialen Kontext. Das Beispiel Kamerun – Deutschland (1884–1919). Würzburg, 2007, S. 226.
[23] Daniela Schnitter: Zur ersten Deutschen Kolonialausstellung im Rahmen der Berliner Gewerbeausstellung 1896. In: Bezirksamt Treptow von Berlin (Hg.): Die verhinderte Weltausstellung. Beiträge zur Berliner Gewerbeausstellung 1896, Berlin 1996, S. 115.
[24] Amtlicher Bericht, S. 6–7.
[25] Gouaffo (2007), S. 225.
[26] Ebd., S. 225–226.
[27] Amtlicher Bericht, S. 26.
[28] Ebd., S. 26–27.
[29] Ebd., S. 6–7.
[30] Gouaffo (2007), S. 228.
[31] Bernhard von König, Die Eingeborenen-Schulen in den Deutschen Kolonien Afrikas und der Südsee. In: Koloniale Rundschau – Monatsschrift für die Interessen Unserer Schutzgebiete und Ihrer Bewohner; Vorsehen, Ernst (Hg.): Jahrgang 1913, Heft 1, Januar, 8.
[32] Ebd., S. 8.
[33] Ebd., S. 9.
[34] Ebd., S. 8.
[35] Gouaffo (2007), S. 226.
[36] Ebd., S. 227.
[37] Amtlicher Bericht, S. 13–42.
[38] Michael D. Brooks, Civilizing the Metropole: The Role of the 1889 Parisian Universal Exposition’s Colonial Exhibits in Creating Greater France, 1889–1922 [Unpublished master’s thesis]. University of Central Florida 2012, S.3. Original English: The illusion of travelling to the colonies.
[39] Amtlicher Bericht, S. 56.
[40] Ebd., S. 71.
[41] Ebd., S. 356, 357, 359.
[42] Kolonial-Handels-Adressbuch 1907, Kolonial-Wirtschaftliches Komitee (Hg.): „Die Arbeit des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees 1896–1906“, Berlin (11. Jahrgang). K-W K, II. Teil, S. 11.
[43] Amtlicher Bericht, S. 2.
[44] Hans-Ulrich Wehler, Bismarck und der Imperialismus, 2. Auflage, Köln 1972, S. 43.
[45] Felix Bondi, Ernst Winckler (Hg.), Die Praxis der Finanzierung bei Errichtung, Erweiterung, Verbesserung, Fusionierung und Sanierung von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, […] sowie Kolonialgesellschaften. […] S. 407.
[46] Ebd., S. 408.
[47] Bundesgesetzblatt (BGBl.), Teil I, 1975, S. 2253. Gesetz über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften[.] Vom 20. August 1975. „§ 1 Eine bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Kolonialgesellschaft ist mit Ablauf des 31. Dezembers 1976 aufgelöst, wenn nicht bis zu diesem Tage ein Beschluß über die Umwandlung der Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet ist. […]“
[48] Kolonial-Lexikon (1920), Band II. S. 346.
[49] Wehler (1972), S.158.
[50] Kolonial-Handels-Adressbuch 1907, S. 11–12.
[51] Kolonial-Lexikon (1920), Band II., S. 346.
[52] Kolonial-Handels-Adressbuch 1907, S. 12, 16.
[53] Ebd., S. 11.
[54] Ebd., S. 16.
[55] Ebd., S. 11.
[56] Ebd., S. 16.
[57] Kolonial-Wirtschaftliches Komitee (Hg.): Unsere Kolonialwirtschaft in ihrer Bedeutung für Industrie und Arbeit. Berlin, 1909. Vorwort.
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