Marcellino und der letzte Sklavenprozess Preußens

Im Kollegienhaus, heute ein Teil des Jüdischen Museum Berlins, befand sich von 1735-1913 das oberste preußische Gericht, das Kammergericht. Dort fand 1854 ein im In- und Ausland Schlagzeilen machender Prozess statt: Der in Brasilien geborene Marcellino klagte gegen seinen Sklavenstatus. Der Prozess Marcellinos gilt als ein Wendepunkt der Preußischen Rechtsprechung in Bezug auf den Status von Sklaven und war der „letzte Sklavenprozeß auf deutschem Boden“[1]. Seine Geschichte zeugt von Selbstermächtigung und Solidarität im Kampf gegen rassistisch strukturierte Statusrechte und verdeutlicht, dass die Präsenz und Widerständigkeit kolonialisierter Menschen Geschichtsverläufe verändern können.

Die Lebensrealitäten Schwarzer Menschen in der preußischen Hauptstadt Berlin in der Mitte des 19. Jahrhunderts ist bisher wenig erforscht und im kollektiven Gedächtnis kaum bekannt. Da Berichte betroffener Personen selten überliefert sind, können ihre Lebenswege allzu oft fast ausschließlich mit Quellen aus staatlicher weißer hegemonialer Perspektive rekonstruiert werden und unterliegen Wissenslücken und Interpretationen aus der Gegenwart.

Mitte des 19. Jahrhunderts war die Sklaverei in Europa sowie der transatlantische Sklavenhandel (Versklavungshandel) weitgehend unterbunden, die Praxis und Rechtslage für nach Preußen mitgebrachte Sklav*innen jedoch nicht eindeutig. Preußen duldete als eines der letzten Länder in Europa bis 1857 die Sklaverei.[2] In Brasilien bestand sie bis 1888; in den USA gab es in der Zeit vor dem Bürgerkrieg (1861) intensive Diskussionen um den Fortbestand der dortigen Sklaverei.

Der in den 1830er Jahren in der Nähe von Rio de Janeiro geborene Marcellino war Sklave des in Brasilien lebenden Dr. Ritter. Dieser ist, trotz manch anderslautender Berichte, nicht identisch mit dem seinerzeit bekannten Geografen Carl Ritter. Im Frühjahr 1854 reiste Dr. Ritter mit Marcellino nach Berlin, zuvor hatten sie seine Heimatstadt Dresden aufgesucht. Während der Reise kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden. Marcellino gelang es, in Berlin Bekanntschaften zu knüpfen und einige Berliner*innen auf seine Situation aufmerksam zu machen. Der kaum bekannte Publizist Hermann Stolp griff schließlich zu einem „Akt der Selbsthilfe“ und meldete Marcellino als seinen eigenen Diener an. Zudem ermutigte er Marcellino, vor dem Berliner Stadtgericht seine Freiheit zu erstreiten. Das damalige höchste Berliner Gericht befand sich in einem Gebäudekomplex an der König- (heute Rathausstraße) Ecke Jüdenstraße und ist nicht mehr existent. Im folgenden Prozess vor dem Stadtgericht versuchte Ritter sein „Besitzrecht“ an Marcellino zu belegen, während die Gegenseite argumentierte, dass dies beim Durchqueren der deutschen Staaten ohne Sklaverei erloschen sei. Im April 1854 forderte das Stadtgericht von Ritter weitere Belege. Sieben Monate später allerdings urteilte das Kammergericht als oberstes preußisches Gericht im November 1854 gegen die Befreiung Marcellinos.

Trotz des Misserfolgs vor Gericht blieb Marcellino in Freiheit, die Gründe dafür sind nicht eindeutig nachvollziehbar. Vermutlich fühlte sich keine Behörde bemüßigt, ihn wieder in die Sklaverei rückzuführen.

Das Gerichtsverfahren wurde auch international wahrgenommen. Preußen erschien in einigen Presseberichten als der letzte Staat Europas, auf dessen Gebiet noch Sklaven lebten, wenngleich die Sklaverei an sich nicht mehr existierte.[3] Der Fall fand zudem Eingang in die Diskussion zwischen Vertreter*innen der Nord- und Südstaaten der USA über den Rechtsstatus entlaufener Sklav*innen und die Frage der Abschaffung von Sklaverei. Peter Dumont Vroom, von 1853 bis 1857 außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister am preußischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, verfasste einen wiederholt referenzierten Bericht für den U.S.-Kongress über den Fall und die bisherige Rechtsprechung.[4] Südstaatler*innen verglichen in einer Debatte im Repräsentantenhaus die Rechtslage der Nordstaaten mit der Preußens und äußerten die Befürchtung, dass ihre Sklav*innen bei einer Reise durch die Nordstaaten auf Grund des dortigen Sklaverei-Verbots „gezwungen“ werden könnten, sie zu verlassen. Der Fall Marcellinos bewegte sie dazu, Rechtssicherheit für ihren Aufenthalt mit Sklav*innen in den Nordstaaten einzufordern.[5]

Die Duldung der Sklaverei durch den Preußischen Staat erregte in Berlin breiteren Unmut. Unter anderem bemühte sich Alexander von Humboldt um eine eindeutige Gesetzeslage – gegen jegliche Duldung der Sklaverei. Schließlich wurde 1856 eine Kommission einberufen und im konservativ dominierten Landtag, der aus dem Haus der Abgeordneten und dem Herrenhaus bestand, wurde leidenschaftlich diskutiert. Dabei befand der Rechtsphilosoph und Abgeordnete Dr. Friedrich Julius Stahl: „Mögen solche Fälle auch nur in langen Zeiträumen vorkommen, so tritt doch mit Ihnen ganz plötzlich das ganze Institut der Sklaverei mitten in unseren Zustand der bürgerlichen und persönlichen Freiheit ein“[6]. Er begründete seine klare Haltung gegen die Sklaverei und seine Motivation, das Gesetz zu reformieren mit seinem christlichen Glauben, nach dem es das „göttliche Gebot sei, den Mensch nicht als Sache oder als Thier zu behandeln“[7]. Er stilisierte das von ihm geforderte Antisklaverei-Gesetz sogar als „allgemeines Zeugnis des christlichen Europas gegen die Sklaverei“[8].

Weitere Abgeordnete instrumentalisierten den Fall Marcellinos für eigene innenpolitische Ziele. Der Abgeordnete Berger verglich die Lage des „schwarzen Sklaven“ mit der „weißen Sklaverei“ in Preußen: „Aber, meine Herren, die Freiheit ist nichts Formelles, sondern etwas Materielles, und daher halte ich es für meine Pflicht, gerade dieser Frage gegenüber darauf hinzuweisen, was schon die Amerikaner jener sentimentalen Onkeltomerie gegenüber anführten, daß wir viel schlimmere Sklaven haben, als den N**** Marcellino. Ich weise hin auf die öffentlichen Bordelle, als auf die schlimmste Form der Sklaverei; ich weise hin auf den Zustand der Arbeiter in vielen Ländern; ich weise hin auf das das Prinzip der National-Oekonomie, welches dahin drängt, diese weiße Sklaverei auch bei uns zu erzeugen. (Bravo rechts)“.[9] Weiterhin bezog sich Berger in seinen Redebeiträgen auf die Situation russischer Leibeigener, die häufig mit Adligen nach Preußen reisen würden und stellte die Sklaverei mit  der Leibeigenschaft gleich. Hierdurch entspann sich eine Debatte darüber, ob neben der Sklaverei auch die Leibeigenschaft auf preußischem Boden gesetzlich untersagt werden sollte. Berger argumentierte hierbei rassistisch, indem er behauptete, der „russische Leibeigene gehöre einer höheren Menschenrasse als der N****-Sklave“ an und forderte, dass die „Gerechtigkeit, die dem Afrikaner durch das Gesetz angedeihen werde, dem Europäischen Christenbruder nicht zu verzagen“[10].

Als Vorbild eines kompletten Sklaverei-Verbots wurden sowohl im Haus der Abgeordneten als auch im Herrenhaus Gesetze in Frankreich und England angeführt, durch die das Eigentumsrecht an Sklav*innen aus den Kolonien mit Betreten der genannten Länder unmittelbar erlosch. Baron von Malzahn deutete in der 10. Sitzung am 21.02.1857 jedoch auf die Doppelmoral der englischen Gesetzgebung hin: „Vor mehr als einem halben Jahrhundert erließ England ein ganz ähnliches Gesetz, indem es erklärte, daß jeder Sklave, der den Englischen Boden betritt, dadurch frei werde. Es ist aber bekannt, meine Herren, dass in den weiten Gebieten, wo die englische Macht vorherrschend ist, seit der Zeit die Sklaverei und der Sklavenhandel auf das allergrausamste zugenommen hat“[11]. Letztendlich gewannen dennoch die Fürsprecher eines Antisklaverei-Paragraphen und das Resultat wurde am 21. Februar 1857 als Gesetz verabschiedet: „Sklaven werden von dem Augenblicke an, wo sie Preußisches Gebiet betreten, frei. Das Eigenthumsrecht des Herrn ist von diesem Zeitpunkte ab erloschen“[12].

Damit war auch Marcellino endgültig frei. Humboldt schrieb ein wenig selbstgerecht an seinen Freund Alexander Mendelssohn: „Ich habe bei Mr Simons [Anm. d. Aut.: dem preußischen Justizminister Ludwig Simons] ein ganz deutliches Antisclaverei Gesetz durchgesetzt. […] Man hat mit Unrecht geglaubt seit Friedr(ich) II. wäre jeder Sklave frei der Preussischen Boden berührte“[13]. Auch daher, aber mehr noch aufgrund seiner grundsätzlichen Ablehnung der Sklaverei, trat Humboldt für Rechtsverbindlichkeit in der Antisklavereifrage in Preußen ein.

Marcellino blieb in Berlin und bekam als vermutlich Minderjähriger für einige Zeit einen Vormund, erhielt durch finanzielle Unterstützung des Preußischen Königs Unterricht und begann eine Ausbildung als Tischler. In den Jahren 1860-62 arbeitete er als Kellner im Kroll‘schen Etablissement, einem zur damaligen Zeit wichtigen Veranstaltungsort der Unterhaltung im Tiergarten (zur heutigen Zeit steht am Ort des auch Kroll-Oper genannten Etablissements das Tipi Zelt).

Vier Jahre nach seiner Befreiung heiratete er im Berliner Dom eine Wäscherin aus Berlin, die er bei ihrer Arbeit unterstützte. Für die Vermählung benötigte Marcellino jedoch einen vollständigen Namen. Auf seinen Antrag hin erlaubte ihm der preußische König, seinen eigenen Vornamen als Familiennamen zu führen und die Vornamen Friedrich Wilhelm, vermutlich als ein Zeichen der Dankbarkeit gegenüber dem König, voranzusetzen. Die Vermählung im Berliner Dom sorgte für Aufmerksamkeit und ein großes Publikum erschien.[14] Marcellino gab seine Anstellung als Kellner auf und arbeitete fortan als Dolmetscher für verschiedene Kaufleute; von der Presse wurden seine fließenden deutschen Sprachkenntnisse und der moderne Kleidungsstil als Zeichen gedeutet, „seine tropische Heimat schon seit langer Zeit mit dem rauhen Deutschland und die Götter seiner Väter mit dem Christengotte vertauscht“ zu haben. Sein damaliger Berliner Wohnort ist leider nicht überliefert.

Im Jahre 1862 setzte sich Marcellino vermutlich für zwei Schwarze Bedienstete eines osmanischen Pferdehändlers ein. Dieser hatte in der Hollmannstraße 9-10 – eine Straße in Kreuzberg, die am Neubau des heutigen Jüdischen Museums verlief, jedoch heute nicht mehr existiert – Station bezogen und verschiedenen Berichten zufolge, seine Angestellten wie Sklaven gehalten, misshandelt und um ihren Lohn geprellt. Während die Presse ausführlich darüber berichtete und den Pferdehändler skandalisierte, sogar antisemitisch diffamierte, sammelte sich vor dem Haus mehrere Wochen lang eine Gruppe in Berlin lebender „Schwarzer, die sich aus den verschiedenen Weltgegenden nach der Metropole deutscher Wissenschaft und Intelligenz zusammengewürfelt haben“[16], um ihre Solidarität zu zeigen und die Auszahlung des Lohnes an die beiden Bediensteten einzufordern. Marcellino sei dabei als Sprecher der Gruppe aufgetreten, vermutlich nicht zuletzt aufgrund seiner guten Sprach- und Rechtskenntnisse. Die Quellenlage ist hier allerdings sehr dünn, nur in einem Artikel der „Wiener Kirchenzeitung für Glauben, Wissen, Freiheit und Gesetz“ wird Marcellino als Sprecher der Gruppe genannt. Vermutlich nahm auch August Sabac el Cher, der Kammerdiener des preußischen Prinzen Albrecht und Vater von Gustav Sabac el Cher, an diesen Protesten teil.

Obwohl sich die Sache im selben Jahr noch verlief, bleibt es ein beeindruckendes Beispiel für die oft nicht erinnerte Selbstorganisation, Handlungs- und Eigenmächtigkeit sowie Solidarität von Berliner Schwarzen, die damit bereits zwei Jahrzehnte vor der staatlichen deutschen Kolonialherrschaft und ein Jahrzehnt vor der Nationalstaatsgründung des deutschen Kaiserreichs ein mobilisierbares Netzwerk gegen Sklaverei geschaffen hatten. Der Fall verdeutlicht zudem auch die Präsenz Schwarzer Menschen in Berlin Mitte des 19. Jahrhunderts, die häufig in Privathaushalten als Bedienstete tätig oder zur Ausbildung nach Berlin gekommen waren.[17]

Marcellinos weiterer Lebensweg ist nur bruchstückhaft überliefert. Er verließ Berlin für einige Zeit und kam nach unterschiedlichen Tätigkeiten schließlich in die Stadt zurück. Laut Berliner Adressbuch lebte er ab Mitte der 1860er Jahre in der Ziegelstraße 4 sowie in der Brüderstraße 3 im Zentrum Berlins. 1872 erhielt er eine Anstellung als Portier des Zoologischen Gartens. Dieser plante eine Erweiterung seines ursprünglichen Programms und wollte auf dem Gelände auch Völkerschauen veranstalten. Ob Marcellinos wiederholte Beschäftigung als Portier und Kellner mit der Exotisierung seiner Hautfarbe zum Zweck der Attraktion in Verbindung stand, ist wahrscheinlich, jedoch nicht belegbar. Zusammen mit seiner Ehefrau, die weiterhin als Wäscherin arbeitete, wohnte Marcellino im neuen, im orientalischen Stil fertiggestellten Antilopenhaus. 1875 wurde Marcellino aus unbekannten Gründen entlassen und arbeitete danach erneut als Kellner. Er starb kurze Zeit später im Stadtviertel Friedrichsberg, das zu diesem Zeitpunkt eine Grenze zwischen dem heutigen Bezirksteil Friedrichshain und Lichtenberg darstellte, an übermäßigem Alkoholkonsum infolge einer Wette.

Trotz der vielen Lücken und Unklarheiten in seiner Biografie verdeutlicht der wechselvolle Lebensweg Marcellinos eine Geschichte von Handlungsmacht und Selbstbewusstsein, die eigene Freiheit zu erkämpfen, einen Platz in der Gesellschaft zu finden und für die Rechte anderer einzutreten. Darüber hinaus zeigt Marcellinos juristischer Prozess auf, dass in Berlin bereits drei Jahrzehnte vor der staatlich regulierten Kolonialexpansion transnationale Kolonialdiskurse und -politiken sowie Diskurse über Menschenrechte und Territorialordnungen öffentlich diskutiert worden sind. Der letzte Sklavenprozess in Berlin ist auch in der Gegenwart ein Referenzpunkt für die Betrachtung der Gleichbehandlungsentwicklung.[18]

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Stefan Zollhauser

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Zitieren des Artikels

Stefan Zollhauser: Marcellino und der letzte Sklavenprozess Preußens. In: Kolonialismus begegnen. Dezentrale Perspektiven auf die Berliner Stadtgeschichte. URL: https://kolonialismus-begegnen.de/geschichten/marcellino-und-der-letzte-sklavenprozess-preussens/ (03.03.2025).

Literatur & Quellen

[1] Stammler, Rudolf, „Der letzte Sklavenprozeß auf deutschem Boden (1854)“, in: ders., Praktikum des bürgerlichen Rechtes. Für Vorgerücktere zum akademischen Gebrauch und zum Selbststudium,  Leipzig 1898, S. 144.

[2] Vgl. Lentz, Sarah, „Wer helfen kann, der helfe!“ Deutsche SklavereigegnerInnen und die atlantische Abolitionsbewegung, 1780-1860, Göttingen 2020, S. 281.

[3] Vgl. von Mallinckrodt, Rebekka, „There are no slaves in Prussia“, in: Brahm, Felix / Rosenhaft, Eve (Hg.): Slavery Hinterland. Transatlantic Slavery and Continental Europe, 1680–1850, Woodbridge 2016, S. 109-131.

[4] „Our Trust is in the People – Speech of Hon. J.M. Sandidge of Louisiana, in the House of Representatives, 07.01.1857“, in: Rives, John C., Appendix to the Congressional Globe. Speeches, Important State Papers, Laws, etc. Third Session, Thirty-Fourth Congress, City of Washington 1857, S. 128-131, hier S. 130.

[5] Vgl. Lentz, „Wer helfen kann, der helfe!“, S. 281.

[6] Preußen, Herrenhaus, Stenographische Berichte über die Verhandlungen der durch die Allerhöchste Verordnung vom 11. November 1856 einberufenen beiden Häuser des Landtages Herrenhaus, Berlin 1857, Bd. 1, S. 102.

[7] ebd., S. 103.

[8] ebd., S. 102.

[9] ebd., S. 97.

[10] ebd., S. 96.

[11] ebd., S. 104.

[12] ebd., S. 104.

[13] Panwitz, Sebastian / Schwarz, Ingo (Hg.), Alexander von Humboldt – Familie Mendelssohn, Briefwechsel, Berlin 2011, S. 304.

[14] vgl. Lentz, Wer helfen kann, der helfe!“,: S. 285.

[15] Berliner Gerichts-Zeitung, Tageszeitung für Politik, Rechtspflege, Handel, Industrie, Kunst, Literatur, 23.07.1864, Nr. 85, S. 1.

[16] N.N., „Wie N**** in Deutschland dem jüdischen Druck gegenüber zusammenhalten“, in: Wiener Kirchenzeitung für Glauben, Wissen, Freiheit und Gesetz, 16. 07.1862, Nr. 29, S. 453.

[17] vgl. Lentz, „Wer helfen kann, der helfe!“, S. 290.

[18] Vgl. Grünberger, Michael, Personale Gleichheit. Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Zivilrecht, Baden-Baden 2013, S. 141-149.

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