Quane e („Martin“) Dibobe wird Zugführer der U1

Quane e Dibobe wurde am 31. Oktober 1876 in Bonapriso, heute Duala, in der ehemaligen deutschen Kolonie Kamerun als Sohn eines bedeutenden lokalen Oberhaupts geboren. Auf der Missionsschule wurde er auf den Namen „Martin Dibobe“ getauft, unter dem man sich heute an ihn erinnert. Dibobe war einer von 103 Menschen vom afrikanischen Kontinent, die 1896 nach Berlin kamen, um auf der Deutschen Kolonialausstellung zu arbeiten. Diese war Teil der Berliner Gewerbeausstellung, die von Mai bis Oktober 1896 in Berlin-Treptow stattfand im heutigen Treptower Park.[1] Wie einige andere blieb Dibobe danach in Berlin und machte eine Lehre als Mechaniker. Er fand eine Stelle bei den Berliner Verkehrsbetrieben und wurde zum ersten Schwarzen Zugführer Berlins. Dibobe fuhr Züge der Linie BII auf der Hochbahn, die quer durch die Stadt von der Warschauer Straße im Osten durch das Herz von Kreuzberg bis zum Zoologischen Garten im Westen fuhr. Ein großer Teil dieser Strecke gehört in der Gegenwart zur Linie der Berliner U1. Neben seiner langen Tätigkeit als Zugführer war Dibobe vor allem eine zentrale Figur der kamerunischen Diaspora, die sich in den frühen 1900er Jahren in Berlin bildete. Er setzte sich für fairere Beziehungen zwischen seinem Heimatland und Deutschland ein und plädierte für soziale und politische Reformen in den Kolonien. Einen wenig sichtbaren Verweis auf Dibobes Präsenz in Kreuzberg findet man im U-Bahnhof Hallesches Tor: Eine der verblichenen historischen Fotografien aus der Frühzeit des U-Bahnsystems, die an den Wänden des Eingangs zum U-Bahnsteig der U6 ausgestellt sind, zeigt Dibobe in Uniform neben dem Zug, den er fuhr.

Die Berliner Kolonial- und Gewerbeausstellung sollte wie die Weltausstellungen in Paris und London für Deutschland eine Gelegenheit schaffen, technische, wissenschaftliche und kulturelle Errungenschaften des Landes vorzuführen. Solche Ausstellungen sollten aber auch den Kolonialismus als wichtiges nationales Projekt darstellen. Sie waren in einer Art und Weise konzipiert und inszeniert, die die Zustimmung der Bevölkerung für das koloniale Unterfangen zu gewinnen suchte.[2] Neben Exponaten aus der Textil-, Chemie-, Metallindustrie oder Musikbranche konnten die Besucher:innen der Kolonialausstellung auch Subjekte des deutschen Kolonialismus bestaunen. Für den Afrika-Teil der Berliner Ausstellung wurden vermeintliche „afrikanische Dörfer“ als Kulissen aufgebaut. Dibobe und die anderen Darstellenden erhielten Anweisungen, für das weiße deutsche Publikum „typische“ Szenen des Alltagslebens des afrikanischen Landlebens und „traditionelles Handwerk“ vorzuführen.[3] Jeden Tag sollten sie die rassistischen und erniedrigenden Imaginationen des weißen Publikums vorführen und „authentische” Szenen der kolonialen und anthropologischen Fantasie darbieten, in denen sie in der Rolle „exotischer” und „wilder” Stämme auftraten.

Zu dieser Zeit waren Völkerschauen respektive Menschenzoos dieser Art in Europa durchaus keine Seltenheit; und es sollte nicht das letzte Mal sein, dass in Berlin Menschen wie Zootiere zur Schau gestellt wurden.[4] Dibobe und 19 andere Kameruner:innen, die für die Ausstellung rekrutiert worden waren, hatten angenommen, dass es sich um eine hochkarätige Prestige-Veranstaltung handeln würde, bei der sie ihr Heimatland vertreten würden.[5] Tatsächlich aber wurden sie jeden Tag von Zuschauer:innen beleidigt; zudem waren ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Ausstellung schlecht und sie mussten invasive medizinische sowie rassistische anthropometrische Untersuchungen über sich ergehen lassen.[6]

Trotz dieser Umstände und Erfahrungen stellten am Ende der Ausstellung 18 Mitglieder der Gruppe einen Antrag auf Bleiberecht in Deutschland, um Studien- oder Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Koloniale Untertanen konnten zwar nach Deutschland einreisen, insbesondere wenn es dem deutschen Kolonialismus diente, aber ein längerfristiger Aufenthalt oder gar Niederlassen im Deutschen Reich waren nicht vorgesehen.[7] Der legale Status der kolonialen Migrant:innen war gezielt unbestimmt. Ihr Status als Bürger:innen der deutschen Überseegebiete bot ihnen einen gewissen Schutz, aber die deutsche Staatsbürger:innenschaft und die damit einhergehenden Rechte und Privilegien blieben ihnen in der Praxis vorenthalten. Doch trotz ihres prekären legalen Status war es möglich, Arbeit zu finden.

Einige Darsteller:innen der Kolonialausstellung des Afrikanischen Kontinents, darunter Dibobe, entschieden sich zu bleiben und sich in Deutschland niederzulassen. Kurz nach der Ausstellung begann er eine Ausbildung als Mechaniker;[8] 1902 heiratete er Helene Noster, die Tochter seines Vermieters, und nahm eine Stelle bei den heutigen Berliner Verkehrsbetrieben an, wo er bis zur angesehenen Position des Lokführers erster Klasse aufstieg. Er war der erste Schwarze Zugführer in Berlin. Dibobe und seine Frau lebten über die Jahre an verschiedenen Adressen in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg und Friedrichshain. Sie hatten zwei Kinder, über die allerdings nur wenig bekannt ist.[9]

Am bekanntesten ist Dibobe für die nach ihm benannte 32-Punkte-Petition, die er am 27. Juni 1919 an die neu gegründete Weimarer Nationalversammlung richtete, um politische und soziale Reformen in den Kolonien einzufordern. Neben Dibobe unterzeichneten 17 weitere Afro-Deutsche aus ganz Deutschland die Petition; die meisten von ihnen waren politisch aktiv. Zu diesem Zeitpunkt war das Deutsche Kaiserreich abgeschafft, eine neue Republik war im Entstehen. Den Moment des politischen Umbruchs nutzten Dibobe und seine Mitunterzeichner, um den Status quo infrage zu stellen und den Anliegen der Kolonisierten mehr Nachdruck zu verleihen.[10] Ganz zu Anfang des Dokuments wird der Weimarer Republik Loyalität zugesagt, wenn bestimmte Forderungen erfüllt werden. Diese stellt Dibobe als Pflichten der Regierung gegenüber den afrikanischen Bürger:innen der Kolonien, insbesondere Kameruns, dar.[11] Die Petition erinnert die Nationalversammlung an ihr Versprechen, die Bevölkerung vor Ort in den Kolonien zu „schützen“, das Teil der 1884 mit lokalen Führungspersönlichkeiten – darunter Dibobes Vater – abgeschlossenen Schutzverträgen war, und betont eine Verantwortung der Nationalversammlung, die Lebensbedingungen für die Menschen vor Ort zu verbessern.[12] Es folgt eine Liste von 32 Forderungen, darunter das Ende der Prügelstrafe, der Zwangsarbeit und der damit einhergehenden gewaltsamen Misshandlungen; das Recht, Sitten und kulturelle Traditionen zu pflegen; das Recht, sich zu versammeln; Schutz von „gemischten“ Ehen; geregelte Arbeitslöhne; bessere Bildungschancen, darunter auch Religionsunterricht für Kameruner:innen durch Kameruner:innen; außerdem Gleichstellung mit Weißen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Darüber hinaus fordert die Petition die Teilnahme von Menschen aus afrikanischen Regionen an politischen Entscheidungsprozessen sowie eine ständige Repräsentation durch einen afrikanischen Abgeordneten in der Nationalversammlung – für diese Position schlug Dibobe sich selbst vor.[13] Im gesamten Dokument plädiert Dibobe dafür, die durch das deutsche Zivilrecht in Deutschland geschützten Rechte auch auf die Kolonisierten auszuweiten. Der Forderungskatalog ist letztlich eine systematische Kritik an der Unterdrückung, der Diskriminierung und den Misshandlungen in den Kolonien und fordert Gleichheit.

Unter Historiker:innen gilt die „Dibobe-Petition“ als wichtiges Dokument, „eine umfassende Beschreibung der deutschen Kolonialherrschaft aus der Sicht der Kolonisierten.“[14] Es ist ein selbstbewusster Akt des Widerstands gegen Ungleichheit und Rassismus. Dennoch bleibt die Frage offen, ob die Petition als antikolonial gelten kann. Kann man Dibobe als einen frühen antikolonialen Aktivisten ansehen, dessen Petition „Kamerun aus dem Griff des Kolonialismus zu befreien“[15] suchte? Es gibt Positionen, die hervorheben, dass Dibobes Haltung nicht antikolonial genannt werden kann,[16] da er sich auf die im Schutzvertrag von 1884 skizzierte deutsche Verantwortung und auf britische Kolonialmodelle in Nigeria berief. Dibobe wollte, dass die deutschen Prinzipien von Gleichheit, Gerechtigkeit und Würde, wie sie für weiße Deutsche galten, auch für Afro-Deutsche und Afrikaner:innen in den Kolonien gelten sollten; in der Petition geht es nicht um ein eigenständiges oder selbstbestimmtes Rechtssystem. Dibobe bot sich als Agent an, um im Sinne der deutschen Interessen in Kamerun zu handeln, unter der Bedingung, dass das koloniale System „verbessert“ würde.[17] Sein Engagement für den Fortbestand des deutschen Einflusses in der Region war so stark, dass die französischen Kolonialbehörden, die das Mandat in Kamerun übernommen hatten und potenzielle Gegner:innen der französischen Kontrolle in der Region streng im Auge behielten, auf ihn aufmerksam wurden.[18] Im Gegensatz zu den Aktivitäten anderer Kameruner:innen in Deutschland zu dieser Zeit, wie etwa Joseph Ekwe Bilé, spricht sich die Dibobe-Petition nicht für ein Ende des Kolonialismus aus.[19] Dibobe setzte sich vielmehr für einen ‚ein, und somit stellte er das koloniale System infrage, indem er aufzeigte, wie sehr es auf Grundstrukturen von Ungleichheit und Rassismus beruhte. Aber war ein Kolonialismus, wie ihn Dibobe und seine Mitstreiter forderten, überhaupt möglich? Oder wären die Forderungen der Petition nur durch Unabhängigkeit zu erfüllen? Könnte denn genau dies die wirkliche Absicht der Petition gewesen sein?[20] Die Petition zeugt jedenfalls von einem fortgeschrittenen Grad der Selbstorganisation und politischen Aktivitäten der Afro-Deutschen Community zu dieser Zeit.[21] Gleichzeitig ist sie ein Ausdruck ihrer diasporischen Identität und ihres Einsatzes auf internationaler Ebene als aktive Kraft für politische Veränderungen.

Weder die Nationalversammlung noch das kaiserliche Kolonialamt würdigten die Petition mit einer Antwort. Aus historischen Dokumenten geht jedoch hervor, dass Dibobe mit dem kaiserlichen Kolonialamt in Kontakt stand und mit ihm seine Rolle als Vertreter der deutschen Kolonialinteressen in Kamerun besprach.[22] Im Jahr 1921 verließ Dibobe Deutschland mit der Absicht, mit seiner Familie nach Kamerun zurückzukehren. Möglicherweise verlor er wegen seines politischen Aktivitäten seine Anstellung bei den Berliner Verkehrsbetrieben.[23] Womöglich wurde ihm aus demselben Grund die Einreise nach Kamerun von den französischen Kolonialbehörden verwehrt, die nun die Region besetzten, da sie ihn aufgrund seiner engen Verbindungen zum deutschen kaiserlichen Kolonialamt als mögliche subversive Bedrohung ansahen.[24] Es gibt historische Belege dafür, dass Dibobe und seine Familie nach Liberia reisten, doch verliert sich ab diesem Zeitpunkt jede weitere Spur von ihnen; ihr weiteres Schicksal ist unbekannt.[25]

In den letzten Jahren wurde die Rolle von Dibobe in der Geschichte Berlins an verschiedenen Orten in der Stadt gewürdigt. Im Oktober 2016 wurde anlässlich seines 140. Geburtstags eine Berliner Gedenktafel an der letzten bekannten Adresse der Familie Dibobe, Kuglerstraße 44, in einer ruhigen Wohngegend im Prenzlauer Berg eingeweiht. Es war die erste Berliner Gedenktafel, die einer Schwarzen Person gewidmet ist. Sie ehrt nicht nur Dibobes historische Bedeutung als ersten Schwarzen Zugführer Berlins, sondern auch sein politisches Engagement.[26] Im Juli 2019 wurde anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der Einreichung der Dibobe-Petition am ehemaligen Standort des Reichskolonialamts, in der Wilhelmstraße 52 in Berlin Mitte, eine Gedenktafel errichtet,[27] die der Geschichte Afro-Deutscher Menschen in Berlin gedenkt.[28] Initiiert wurde sie u. a. von der Historikerin Paulette Reed-Anderson und dem zivilgesellschaftlichen Verein Berlin Postkolonial e.V. Diese Projekte zum Gedenken und zur Würdigung von Dibobe geben dem Afro-Deutschen Widerstand gegen koloniale Unterdrückung mehr Raum und Sichtbarkeit und erinnern daran, dass die afrikanische Diaspora schon viel länger ein sozialer Bestandteil der Berliner Gesellschaft und Geschichte ist, als den meisten bewusst ist.[29]

Die markante Abbildung von Dibobe am Halleschen Tor wurde bisher in keinem der neueren Gedenkprojekte berücksichtigt. Die einzige Information über dieses Foto ist ein knapper Begleittext, der es als am „U.-Bhf. Schlesisches Tor“ im Jahr 1913 auszeichnet. Die U1 fährt auch heute noch durch diesen Bahnhof. Seit wann das Bild im U-Bahnhof ausgestellt ist und wann es aufgenommen wurde, ist nicht bekannt; einem Hinweis zufolge ist das Foto in einer Ausgabe der Berliner Illustrirten Zeitung von 1902 in einer Reportage über Schwarze Berliner Arbeiter:innen veröffentlicht worden.[30] Bis heute bleibt Dibobes Präsenz in der Berliner Geschichte von den Passant:innen des belebten Bahnhofs jedoch meist unbemerkt.

provided by FHXB Friedrichshain-Kreuzberg Museum

Abb. 1: U-Bahnwagen Typ A1 auf dem Bahnhof Schlesisches Tor Richtung Zoologischer Garten mit dem Zugbegleiter Martin Dibobe (rechts). Quelle: ullstein Bild - ullstein Bild

Flavia Cahn

ORT

U1-Strecke: ggf. Start: Warschauer Brücke oder Kottbusser Tor oder Hallesches Tor oder Stralauer T(h)or

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Osthafen (ab 1924)

Zitieren des Artikels

Flavia Cahn: Quane e („Martin“) Dibobe wird Zugführer der U1. In: Kolonialismus begegnen. Dezentrale Perspektiven auf die Berliner Stadtgeschichte. URL: https://kolonialismus-begegnen.de/geschichten/quane-e-martin-dibobe-wird-zugfuehrer-der-u1/ (03.03.2025).

Literatur & Quellen

[1] Zeller, Joachim, „Die Leiche im Keller. Eine Entdeckungsreise ins Innerste der Kolonialmetropole Berlin“ in: Bechhaus-Gerst, Marianne / Klein-Arendt, Reinhard (Hg.), AfrikanerInnen in Deutschland und schwarze Deutsche – Geschichte und Gegenwart. Beiträge zur gleichnamigen Konferenz vom 13. – 15. Juni 2003 im NS-Dokumentationszentrum (EL-DE-Hause) Köln, Münster 2004, S. 89–108, hier S. 101.

[2] Aitken, Robbie / Rosenhaft, Eve, Black Germany. The Making and Unmaking of a Diaspora Community, 1884–1960, Cambridge 2013, S. 55.

[3] Deutsches Historisches Museum, Treptow. Die Deutsche Kolonial-Ausstellung von 1896 im Treptower Park. Online abrufbar unter: https://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/namibia/stadtspaziergang/treptow.htm [letzter Zugriff: 14.02.2021].

[4] Zeller, Die Leiche im Keller. Eine Entdeckungsreise ins Innerste der Kolonialmetropole Berlin, S. 101.

[5] Rosenhaft, Eve / Aitken, Robbie, „Martin Dibobe“, in: Van der Heyden, Ulrich (Hg.), Unbekannte Biographien. Afrikaner im deutschsprachigen Europa vom 18. Jahrhundert bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges, Berlin 2008, S. 162–172, hier S. 163.

[6] Aitken / Rosenhaft, Black Germany. The Making and Unmaking of a Diaspora Community, 1884–1960, S. 56

[7] Aitken, Robbie,: Making Visible the Invisible. Germany’s Black Diaspora, 1880s–1945, Sheffield Hallam University, (10.10.2019). Online abrufbar unter: https://www.shu.ac.uk/research/in-action/projects/being-black-in-nazi-germany [letzter Zugriff14.02.2021].

[8] Gerbing, Stefan, Afrodeutscher Aktivismus. Interventionen von Kolonisierten am Wendepunkt der Dekolonisierung Deutschlands 1919, Frankfurt am Main 2010.

[9] Aitken / Rosenhaft, Martin Dibobe, S. 167.

[10] Gerbing, Afrodeutscher Aktivismus. Interventionen von Kolonisierten am Wendepunkt der Dekolonisierung Deutschlands 1919, S. 57.

[11] Ebd., S. 47.

[12] Boateng, Osei, „Black Germans do not exist“, in: New African, 396 (May 2001), S. 18–25.

[13] Aitken / Rosenhaft, Black Germany. The Making and Unmaking of a Diaspora Community, 1884–1960,  S. 200.

[14] Reed-Anderson, Paulette, Rewriting the Footnotes. Berlin and the African Diaspora, Berlin 2000, S. 46. Übersetzung aus dem Original: „a comprehensive description of German colonial rule from the viewpoint of the colonized.“

[15] Aitken, Robbie, “Berlin’s Black Communist. Joseph Bilé, the Comintern, and the Struggle for the Rights of Black People.”, Rosa Luxemburg Stiftung 06.2019. Online abrufbar unter: https://www.rosalux.de/en/publication/id/40552/berlins-black-communist ]letzter Zugriff: 14.02.2021]. Übersetzung aus dem Original: „free Cameroon from the hold of colonialism“.

[16] Gerbing, Afrodeutscher Aktivismus. Interventionen von Kolonisierten am Wendepunkt der Dekolonisierung Deutschlands 1919, S. 82.

[17] Aitken / Rosenhaft, Black Germany. The Making and Unmaking of a Diaspora Community, 1884–1960, S. 202.

[18] Brückenhaus, Daniel, Policing Transnational Protest. Liberal Imperialism and the Surveillance of Anticolonialists in Europe, 1905-1945, New York 2017, S. 100.

[19] Aitken, Robbie, “From Cameroon to Germany and Back via Moscow and Paris: The Political Career of Joseph Bilé (1892–1952), Performer, „Negerarbeiter“ and Comintern Activist”, Journal of Contemporary History, 43(4) (2008), S. 597–616.

[20] Aitken, Berlin’s Black Communist. Joseph Bilé, the Comintern, and the Struggle for the Rights of Black People, S. 84

[21] Aitken / Rosenhaft, Martin Dibobe, S. 172.

[22] Sachakte des Reichskolonialamt, Krieg in Kamerun 1914–1918, 1914–1921. Bundesarchiv, Sig. BArch R 1001/3930, S. 227–8.

[23] Martin, Peter, „Anfänge politischer Selbstorganisation der deutschen Schwarzen bis 1933“, in: Bechhaus-Gerst, Marianne / Klein-Arendt, Reinhard (Hg.), Die (koloniale) Begegnung. AfrikanerInnen in Deutschland 1880–1945, Frankfurt am Main 2003, S. 196.

[24] Aitken / Rosenhaft, Black Germany. The Making and Unmaking of a Diaspora Community, 1884–1960, S. 82.

[25] Senatsverwaltung für Kultur, Berliner Gedenktafel für Martin Dibobe. Pressemitteilung, 27.10. 2016.

[26] Auer, Kristina, „Späte Ehre“, in: Prenzlauerberg Nachrichten, 4.11. 2016.

[27] MiGAZIN, „Teil deutscher Geschichte. Neue Gedenktafel zur Kolonialgeschichte in Berlin“, MiGAZIN – Migration und Integration in Deutschland, 23.97. 2019.

[28] Awoniyi, Femi, “Berlin Commemorates African Resistance to German Colonialism”, in: The African Courier. Reporting Africa and its Diaspora!, 23.07. 2019. Online abrufbar unter: https://www.theafricancourier.de/news/europe/berlin-unveils-plaque-commemorating-resistance-to-german-colonialism-in-africa/ [letzter Zugriff: 14.02.2021].

[29] Reed-Anderson, Paulette, Rewriting the Footnotes. Berlin and the African Diaspora, Berlin 2000.

[30] Berliner Illustrirte Zeitung, „Dunkle Existenzen: Aus dem Berufsleben der Berliner Neger“, 13.06. 1902, S. 40.

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